Bezirk Braunau am Inn
Ein 73-jähriger Mann aus dem Bezirk Braunau wird beschuldigt und ist nicht geständig, einem Tier, nämlich einem 8-jährigen, deutschen Schäferhund unnötige Qualen zugefügt zu haben, indem er ihn völlig vernachlässigte und jede notwendige medizinische Betreuung aufgrund seiner Krankheiten unterlassen hat.
Am 9. August 2024 führte der Amtstierarzt der BH Braunau aufgrund von bereits mehreren eingelangten Anzeigen eine anlassbezogene Tierschutzkontrolle bei dem Besitzer im Bezirk Braunau durch. Aufgrund des schlechten Zustandes des Hundes wurde von dem Besitzer ein Tierarztbesuch mit seinem Hund wahrgenommen. Er unterließ jedoch jede weitere notwendige Kontrolle. Am 26. November 2024 wurde eine erneute tierschutzrechtliche Kontrolle durchgeführt. Aufgrund des unveränderten Zustandes des Hundes wurde der Hund von der BH Braunau abgenommen und bei einer Organisation für Tierschutz und Tiervermittlung untergebracht und versorgt. Der Mann verzichtete an Ort und Stelle auf das Eigentum am Hund. Die BH Braunau zeigte den Mann bereits mehrfach bezüglich des Tierschutzgesetzes an. Weiter wird der Besitzer bei der Staatanwaltschaft Ried im Innkreis wegen Verdachts der Tierquälerei zur Anzeige gebracht.