SALZBURG

Strafregisterbescheinigung

Information zur Beantragung einer Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis)

Verfahrensablauf

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat – außer bei Online-Anträgen mittels Bürgerkarte (E-Signatur) – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich zur Behörde zu kommen.

Eine Beantragung kann bei der Landespolizeidirektion Salzburg, Alpenstraße 90, 5020 Salzburg, zu den Amtszeiten Montag - Freitag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, Erdgeschoß Bürgerservicestellen erfolgen und ist außerhalb der Stadt Salzburg bei den einzelnen Gemeindeämtern möglich.

Sofern der aktuelle Aufenthalt der Antragstellerin/des Antragstellers nicht in Österreich ist, kann ein gleichstehender Antrag auch bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland eingebracht werden.

Mittels Bürgerkarte oder mittels Handy-Signatur kann eine Strafregisterbescheinigung direkt beantragt werden.

Informationen zur Bürgerkarte erhalten Sie im Internet unter www.buergerkarte.at beziehungsweise direktes Einloggen mittels Handy-Signatur https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo.

Die Aktivierung bei einer Registrierungsstelle dauert wenige Minuten. Die Registrierungsstellen sind z.B. die Österreichische Gesundheitskasse, das Finanzamt ua. Die Aktivierung bedingt meist eine mehrtätige Wartezeit.

Erforderliche Unterlagen für den Parteienverkehr bei der LPD Salzburg

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit/en) – z.B. Reisepass oder Personalausweis
  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
  • Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht
  • Für eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge/Pflege und Betreuung“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung.
  • Zur Verkürzung der Wartezeit nehmen Sie die bereits ausgefüllten Antragsformulare (Verlinkung siehe unten) mit in das Amt.

Falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität der Antragstellerin/des Antragstellers nicht einwandfrei festgestellt werden kann, weil z.B. der im Antrag angeführte aktuelle Familienname im vorgelegten Ausweisdokument noch nicht berichtigt ist, sind entsprechende Unterlagen (Heiratsurkunde, Bescheid über Namensänderung etc.) beizubringen. Zum Nachweis eines allfälligen, im amtlichen Lichtbildausweis nicht eingetragenen akademischen Grades muss der Verleihungsbescheid vorgelegt werden.

Kosten

28,60 Euro Bundesgebühr (14,30 Euro für den Antrag, 14,30 Euro Zeugnisgebühr) plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung.

Wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll, entfällt die Zeugnisgebühr von 14,30 Euro und die Bescheinigung kostet somit 16,40 Euro.

Bei Beantragung einer Strafregisterbescheinigung für „Kinder- und Jugendfürsorge/Pflege und Betreuung“ ist für die Bestätigung durch den Arbeitgeber eine Beilagengebühr von 3,90 Euro zu entrichten.

Formulare für den Antrag

Für allfällige Rückfragen führen Sie bitte Ihre Telefonnummer an. Dies kann die Bearbeitungsdauer verkürzen.

Kontakt


Landespolizeidirektion Salzburg
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

5020 Salzburg, Alpenstraße 90
Tel.: 059 133-50-6666
Mail: lpd-s@polizei.gv.at

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