#3 – WhatsApp-Sticker & Co

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„Oh mein Gott, was hast du da am Handy?“

Zuviel Nacktheit eines Jugendlichen oder ein „Hakenkreuz“?
VORSICHT - solche Inhalte sind verboten!

Kindern und Jugendlichen ist oft nicht bewusst, dass das Erstellen, Teilen, Empfangen und Speichern unangemessener Inhalte über soziale Netzwerke und Messenger-Diensten problematisch für sie werden kann.

Bei diesen unangemessenen Inhalten handelt es sich vielfach um:
- kinderpornografische Darstellungen
   (z.B. Abbildungen auf denen Geschlechtsteile von
   Personen unter 18 Jahren ersichtlich sind) oder
- Inhalte bzw. Symbole nach dem Verbotsgesetz
   (z.B. "Hakenkreuz").

Allein der Besitz solcher Darstellungen/Inhalte ist gerichtlich strafbar und führt bei Bekanntwerden zu einem Ermittlungsverfahren.
Vielfach sind ganze Schulklassen von der Verbreitung derartiger Inhalte betroffen und der vermeintliche Spaß endet abrupt mit der Abnahme der Handys durch die Polizei.

Was vielen Eltern nicht bewusst ist:
Die Handyverträge laufen vielfach auf den Namen eines Elternteiles. Dies kann dazu führen, dass die Ermittlungen auch gegen den Vertragspartner geführt werden.



Tipps der Kriminalprävention:
 
• Sprechen Sie mit Ihrem Kind über solche Inhalte
   Weisen Sie auch auf die rechtlichen Aspekte hin.
   Je nach Alter und Art der Beteiligung kann es zu
   einer vorläufigen Handyabnahme aber auch zu
   einer strafrechtlichen Verurteilung kommen.

• Tauchen solche Inhalte in einer
   Klassen-Messenger-Gruppe auf, sprechen Sie
   mit Schulleitung bzw. Klassenlehrer*In und
   informieren Sie auch die anderen Eltern darüber.

• Checken Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die
   Privatsphären-Einstellungen des verwendeten
   Messenger-Dienstes.
   Deaktivieren Sie in WhatsApp und Co. den
   automatischen Download von Dateien und
   überprüfen Sie auch den Cloud-Speicher auf
   verbotene Inhalte.

• Für eine Anzeigeerstattung können Sie sich an
   jede Polizeiinspektion wenden!

 
 
Stoßen Sie im Internet auf kinderpornografische oder nationalsozialistische Inhalte, melde Sie diese anonym auf www.stopline.at.

Für Rückfragen stehen die Expert*Innen der Kriminalprävention gerne zur Verfügung.
Tel.: 059 133 50 3333
Email: lpd-s-lka-kriminalpraevention@polizei.gv.at


Artikel Nr: 373709
vom Mittwoch,  23.Februar 2022,  07:00 Uhr.

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BMI - Heute

Verfassungsschutzbericht 2024

Innenminister Gerhard Karner, Staatssekretär Jörg Leichtfried und DSN-Direktor Omar Haijawi-Pirchner präsentierten am 26. Mai 2025 den Verfassungsschutzbericht 2024.

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Ein Anstieg wurde in den Bereichen Extremismus, Spionage und Bedrohungen kritischer Infrastruktur verzeichnet. Die größte Bedrohung stellt der islamistische Extremismus dar.


VERANSTALTUNGEN

 


INTERNATIONALES & EU

Arbeitstreffen in Paris

Innenminister Gerhard Karner mit Benjamin Haddad, beigeordneter Minister für Europa von Frankreich, dem französischen Innenminister Bruno Retailleau und Europaministerin Claudia Plakolm.

© BKA/Brauneis

Ein verstärkter EU-Außengrenzschutz, Rückkehrzentren in Drittstaaten, Abschiebungen nach Afghanistan sowie die Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts standen im Fokus des Arbeitstreffens zwischen Innenminister Gerhard Karner und seinem französischen Amtskollegen Bruno Retailleau in Paris.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .