Seit November 2023 sind Termine für den Bereich Sicherheitsverwaltung ausschließlich über die elektronische Terminvereinbarung (ETV) zu buchen. Persönliche und telefonische Vereinbarungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Behördliche Termine im Rahmen des Parteienverkehrs mit der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung (SVA) sind vorab mittels ETV zu buchen. Dazu kann der seitlich angeführte QR-Code verwendet werden. Auch ein Einstieg über den unten angeführten Link "elektronische Terminvereinbarung SVA" ist möglich.
In Ausnahmefällen sind Terminbuchungen vor Ort möglich, wobei Buchungen für den gleichen Tag nicht garantiert werden können.
Telefonische Anfragen unter:
059133-50
Termine können für folgende Zeiträume gebucht werden:
Montag und Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (durchgehend)
Donnerstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Folgende Themenbereiche fallen in den Bereich der Sicherheitsverwaltung und werden von der ETV abgedeckt:
Strafamt, Strafvollzug, Begutachtungsplakette, Fahrschule, Führerschein, Führerscheinentzug, Taxi, Zulassung, ID-Austria, Identitätsausweis, Strafregisterbescheinigung, Veranstaltung, Verein, Waffenamt
Bringen sie jedenfalls
• einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass,
Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit
Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/
Österreichern) und
• ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
zum Termin mit.
Ein Passfoto ist für die Registrierung jedoch nicht erforderlich, wenn Sie entweder
• einen österreichischen Reisepass (nicht länger als
sechs Jahre abgelaufen) oder
• einen österreichischen Personalausweis (nicht länger
als ein Jahr abgelaufen) besitzen oder auch
• ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle
abgegeben haben.
Eine Strafregisterbescheinigung (nicht jedoch die speziellen Bescheinigungen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" oder "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen", für die jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig ist) kann auch online beantragt werden (Handy-Signatur, kartenbasierte Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login erforderlich).
Artikel Nr: 416426
vom Mittwoch,
25.Oktober 2023,
10:18 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Salzburg