Termine elektronisch buchen

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Termine können leicht von jedermann gebucht werden. ©  LPD

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QR-Code für SVA-Termine ©  LPD

Seit November 2023 sind Termine für den Bereich Sicherheitsverwaltung ausschließlich über die elektronische Terminvereinbarung (ETV) zu buchen. Persönliche und telefonische Vereinbarungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Behördliche Termine im Rahmen des Parteienverkehrs mit der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung (SVA) sind vorab mittels ETV zu buchen. Dazu kann der seitlich angeführte QR-Code verwendet werden. Auch ein Einstieg über den unten angeführten Link "elektronische Terminvereinbarung SVA" ist möglich.

In Ausnahmefällen sind Terminbuchungen vor Ort möglich, wobei Buchungen für den gleichen Tag nicht garantiert werden können.

Telefonische Anfragen unter:
059133-50

Termine können für folgende Zeiträume gebucht werden:
Montag und Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (durchgehend)
Donnerstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Folgende Themenbereiche fallen in den Bereich der Sicherheitsverwaltung und werden von der ETV abgedeckt:
Strafamt, Strafvollzug, Begutachtungsplakette, Fahrschule, Führerschein, Führerscheinentzug, Taxi, Zulassung, ID-Austria, Identitätsausweis, Strafregisterbescheinigung, Veranstaltung, Verein, Waffenamt

Bringen sie jedenfalls
• einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass,
  Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit
  Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/
  Österreichern) und
• ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
  zum Termin mit.

Ein Passfoto ist für die Registrierung jedoch nicht erforderlich, wenn Sie entweder
• einen österreichischen Reisepass (nicht länger als
  sechs Jahre abgelaufen) oder
• einen österreichischen Personalausweis (nicht länger
  als ein Jahr abgelaufen) besitzen oder auch
• ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle
  abgegeben
haben.


Eine Strafregisterbescheinigung (nicht jedoch die speziellen Bescheinigungen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" oder "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen", für die jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig ist) kann auch online beantragt werden (Handy-Signatur, kartenbasierte Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login erforderlich).


Artikel Nr: 416426
vom Mittwoch,  25.Oktober 2023,  10:18 Uhr.

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EU-Asylpakt in Umsetzung

Staatssekretär Jörg Leichtfried, Innenminister Gerhard Karner und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bei der Pressekonferenz in Wien.

© BMI/Karl Schober

Innenminister Karner, Staatssekretär Leichtfried und Außenministerin Meinl-Reisinger stellten nationale Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Asylpakts vor. Der Entwurf befindet sich ab heute in Begutachtung.


VERANSTALTUNGEN


INTERNATIONALES & EU

Entry-Exit-System

Symbolbild: Das Entry-Exit-System gewährleistet einen robusten Schutz der EU-Außengrenzen.

© BMI/ Gerd Pachauer

Die Einführung wurde auf internationalen Flughäfen in Österreich umgesetzt.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .