Eingeschränkter Parteienverkehr

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Aufgrund der bundesweit notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des COVID-19 Virus wird es bis auf Widerruf Einschränkungen des Parteienverkehrs in verschiedenen Ämtern der Landespolizeidirektion Salzburg geben.

Es werden alle Bürgerinnen und Bürger ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen. Notwendige polizeiliche Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen sind hiervon selbstverständlich unberührt.

Der direkte Parteienkontakt wird in allen Bereichen des behördlichen Parteienverkehrs mit der Landespolizeidirektion Salzburg drastisch eingeschränkt.

- Anzeigenbestätigungen werden soweit wie möglich direkt vom einschreitenden Organ ausgestellt oder elektronisch erledigt. Anträge auf Akteneinsicht sind ebenfalls elektronisch einzubringen.

- Es entfallen der Führerscheinaustausch sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten. Es gibt keine amtsärztliche Untersuchung für Parteien ohne Ladung. Entzugsakten werden weitergeführt.

- Strafregisterauskünfte: Anträge werden nur mehr schriftlich entgegengenommen. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung.

- Vereinswesen: Auskünfte werden nur mehr telefonisch bzw. via E-Mail erteilt. Vorsprachen wird es nur in Ausnahmefällen geben.

- Waffenwesen: Der Parteienverkehr wird auf ein absolutes Minimum beschränkt. Ladungen werden bis auf weiteres nicht erfolgen, Verfahren werden schriftlich geführt. Bis auf Widerruf werden die Überprüfungen der Verwahrung von Schusswaffen ausgesetzt.

- Desgleichen gilt dies für alle anderen behördlichen, hier nicht explizit angeführten, Anbringen an die Landespolizeidirektion Salzburg.

- E-Card Fotoregistrierungen erfolgen nach Maßgabe des eingeschränkten Parteienverkehrs nur nach telefonischer Terminvereinbarung sowie nach Vorlage eines gültigen Reisedokumentes, eines aktuellen Passbildes (nicht älter als 6 Monate), E-Card oder Sozialversicherungsnummer.

- Eine Visaerteilung bzw. Verlängerung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

E-Mail: LPD-S-SVA@polizei.gv.at
Telefon - LPD Strafamt: 059133 50 6138
Telefon - LPD Verkehrsamt: 059133 50 6210
Telefon - LPD Vereins-, Versammlungs-, Waffen-, Veranstaltungs-, Sprengmittel-, Pyrotechnik-, Strafregisteramt: 059133 50 6310

Alle Polizeiinspektionen sind als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger weiterhin offen, zur Aufrechterhaltung der exekutiven Einsatzfähigkeit sind allerdings alle Polizistinnen und Polizisten darauf bedacht, nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden.


Artikel Nr: 340417
vom Dienstag,  17.März 2020,  13:25 Uhr.

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