Hausdurchsuchung nach gefährlicher Drohung

Bezirk Steyr-Land

Zu einer gefährlichen Drohung kam es am 17. September 2025 beim Bezirksgericht Steyr.
Nach einer Zivilrechtsverhandlung sprach die 50-jährige Beklagte aus dem Bezirk Steyr-Land beim Verlassen des Gerichtsgebäudes gegenüber einem Justizwachebeamten eine gefährliche Drohung aus. Von der Staatsanwaltschaft Steyr wurde eine Hausdurchsuchung an der Wohnadresse der Polin angeordnet. Bei der aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft und der aggressiven Hunde der 50-Jährigen sehr schwierigen Durchsuchung des landwirtschaftlichen Anwesens fanden die Polizisten eine Schreckschusspistole samt Munition und vier Überlebensmesser. Wegen der mangelhaften Haltung der beiden Hunde, der Goldfische in der Badewanne und wegen den zwei vernachlässigten Kühen wird der Bezirkshauptmannschaft Steyr ein Bericht vorgelegt. Ein vorläufiges Waffenverbot wurde ausgesprochen.


Presseaussendung
vom 18.09.2025, 08:55 Uhr

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Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .