Waffengesetznovelle - Fristende naht

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Um Strafverfahren zu vermeiden, möchte die Landespolizeidirektion OÖ auf das Ablaufen einer waffenrechtlichen Übergangsfrist am 13.12.2021 aufmerksam machen.

Mit der Waffengesetznovelle 2018 wurden

-halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, welches mehr als 20 Patronen aufnehmen kann, sowie

-halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, welches mehr als 10 Patronen aufnehmen kann, und

-große Magazine (mehr als 20 Patronen bei Faustfeuerwaffen; mehr als 10 Patronen bei Schusswaffen)
als verbotene Waffen eingestuft.


Um den Betroffenen weiterhin den Besitz bzw. das Führen dieser Waffen und großen Magazine zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber eine zweijährige Meldefrist eingeräumt. Diese Frist endet nun mit 13.12.2021.

Die Landespolizeidirektion OÖ als Waffenoberbehörde ersucht daher alle Besitzer solcher Waffen und Magazine, die bisher der Meldung noch nicht nachgekommen sind, die Meldung an die zuständige Waffenbehörde vorzunehmen, andernfalls der Besitz illegal wird.

Wer der Meldefrist nicht oder verspätet nachkommt, begeht im Falle von verbotenen Waffen eine gerichtlich strafbare Handlung, im Falle von verbotenen Magazinen eine Verwaltungsübertretung.

Weiters sind die bisher nicht der Registrierungspflicht unterliegenden Schrotflinten bis 13.12.2021 bei einem ermächtigten Waffenhändler als C-Waffen registrieren zu lassen. Die Unterlassung stellt eine Verwaltungsübertretung dar.


Artikel Nr: 367790
vom Mittwoch,  13.Oktober 2021,  08:19 Uhr.

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