Gewaltprävention

Ab Herbst 2021 verpflichtende Präventionsberatung für weggewiesene Personen.

"Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes ist eine wichtige Maßnahme, die durch opferschutzorientierte Täterarbeit künftige Gewalttaten verhindern kann", sagte Innenminister Karl Nehammer im Hinblick auf die künftigen Kooperationen mit Beratungsstellen für Gewaltschutzprävention in allen Bundesländern.
Ab 1. September müssen Gefährder, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention teilnehmen.
Nach der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots wurde durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung der Gefährderin oder des Gefährders durch geeignete Beratungsstellen eingeführt. Die Gefährderin oder der Gefährder haben fünf Tage Zeit, sich mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen und einen Termin für die Beratung zu vereinbaren.
Die sechsstündige Beratung muss innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme erstmalig stattfinden. Die Beratung beinhaltet Themen wie mögliche rechtliche Konsequenzen, eine psychosoziale Unterstützung oder das Erlernen eines neuen Verhaltens, um in Zukunft mit Konflikten gewaltfrei umzugehen. Zusätzlich werden den Gefährderinnen und Gefährdern weiterführende Therapien sowie Anti-Gewalt-Trainings vermittelt. Das Ziel der Gewaltpräventionsberatung ist die Vermeidung einer Wiederholungstat.


Kooperation mit dem Verein NEUSTART:

Der Aufbau der flächendeckenden österreichweiten Beratungsstellen für Gewaltprävention erfolgte durch ein EU-weites Vergabeverfahren durch das Bundesministerium für Inneres. Die Beratung in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien wird zukünftig in Kooperation mit dem Verein NEUSTART durchgeführt.
"Die Zusammenarbeit mit dem Verein NEUSTART zielt auf die Vermeidung von Wiederholungstaten ab", sagte Innenminister Karl Nehammer. "Eine wichtige Säule der Polizeiarbeit ist die Prävention, deswegen freuen wir uns auf diesem Gebiet mit kompetenten und verlässlichen Partnern zusammenarbeiten zu dürfen".

Ab 1. September 2021 wird diese wichtige Beratungsmaßnahme in jedem Bundesland von folgender Non-Government-Organisation (NGO) durchgeführt:
• Burgenland: Verein NEUSTART
• Kärnten: Caritas Kärnten
• Niederösterreich: Verein NEUSTART
• Oberösterreich: Verein NEUSTART
• Salzburg: BIEGE BGP Salzburg
• Steiermark: Verein NEUSTART
• Tirol: Psychosozialer Pflegedienst Tirol
• Vorarlberg: Institut für Sozialdienste gemGmbH
• Wien: Verein NEUSTART


Artikel Nr: 365347
vom Donnerstag,  26.August 2021,  13:24 Uhr.

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