Organigramm

  • LANDESPOLIZEIDIREKTOR
    • Dem Büro für Öffentlichkeitsarbeit obliegt die Medienarbeit, Medienbeobachtung und -recherche im Rahmen der tagesaktuellen und sonstigen Berichterstattung, Erstellung des Medienspiegels, die Aktualisierung und Betreuung der LPD-Website, das Kommunikations- Informations- und Veranstaltungsmanagement etc. Den internen Betrieb betreffen unter anderem die Organisation und Vorbereitung interner Besprechungen und die Angelegenheiten der operativen Eigenobjektsicherung.

    • Das Büro für Controlling zeigt durch Gewinnung, Sichtung, Analyse und Auswertung aller zur Verfügung stehenden Daten/Informationsquellen laufende Entwicklungen im Bereich der Landespolizeidirektion auf und bereitet Entscheidungsgrundlagen vor. Das Büro für Controlling wirkt neben dem Budget-, Leistungs-, Wirkungs- und Kostencontrolling an der Umsetzung der „Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne“ mit.

  • Landespolizeidirektor-Stellvertreter
  • Der Landespolizeidirektor-Stellvertreter und Leiter eines Geschäftsbereiches hat den Landespolizeidirektor zu unterstützen, delegierte Aufgaben wahrzunehmen und ihn bei dessen Abwesenheit zu vertreten. Er hat den zugewiesenen Geschäftsbereich samt den seinen Büros zugeschriebenen Aufgaben koordinierend und gesamtverantwortlich für den Landespolizeidirektor zu führen.

    • Das Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug hat grundsätzliche Angelegenheiten der Organisation, der Personalentwicklung, der Ressourcensteuerung, der Investitionsplanung sowie der Strategieentwicklung und deren Umsetzung zu besorgen. Das Büro ist in drei Bereiche gegliedert: Referat Organisation und Strategie, Referat Dienstvollzug und Referat Polizeiärztlicher Dienst.

      • Das Referat Organisation und Strategie ist für Grundsatzangelegenheiten der Organisation, der Personalentwicklung, der Ressourcensteuerung, der Investitionsplanung und der Strategieentwicklung zuständig. Dazu gehören unter anderem Generations- und Diversitymanagement, Feststellung des Planstellenbedarfs, Budget- und Investitionspläne etc.

      • In das Referat Dienstvollzug fallen Grundsatzangelegenheiten des Regeldienstes sowie Angelegenheiten des Dienstvollzuges und des Dienstbetriebes, insbesondere die Gestaltung und Verrichtung des Exekutivdienstes. Im Referat Dienstvollzug werden auch die sicherheitspolizeilichen, kriminalpolizeilichen, fremdenpolizeilichen und verkehrspolizeilichen Maßnahmen koordiniert.

      • Dem Referat Polizeiärztlicher Dienst obliegen die Behandlung und Erledigung aller medizinischen Fragen, die den polizeilichen Wirkungsbereich berühren. Dazu zählen beispielsweise Untersuchungen von Polizeiarrestanten auf Haftfähigkeit, Impfungen, Leichenbeschau etc.

  • Landespolizeidirektor-Stellvertreter
  • Der Landespolizeidirektor-Stellvertreter und Leiter eines Geschäftsbereiches hat den Landespolizeidirektor zu unterstützen, delegierte Aufgaben wahrzunehmen und ihn bei dessen Abwesenheit zu vertreten. Er hat den zugewiesenen Geschäftsbereich samt den seinen Büros zugeschriebenen Aufgaben koordinierend und gesamtverantwortlich für den Landespolizeidirektor zu führen.

    • Das Büro Rechtsangelegenheiten ist zur Sicherstellung, Koordinierung und ordnungsgemäßen Wahrnehmung grundsätzlicher rechtlicher und oberbehördlicher Angelegenheiten der LPD eingerichtet. Neben der Bearbeitung speziell zugewiesener Aufgaben hat es den rechtlichen Support gegenüber der Führung und den Organisationseinheiten der Landespolizeidirektion sowie den Bezirksverwaltungsbehörden sicherzustellen. Darunter fällt beispielsweise die Koordination und federführende Bearbeitung parlamentarischer Anfragen und von Volksanwaltschaftsbeschwerden; die Erstellung von Gegenschriften an das Verwaltungsgericht und die Vertretung vor dem Verwaltungsgericht in Angelegenheiten der §§ 67a Abs. 1 Z. 2 AVG, 88 Abs. 1 und 2 und 89 Abs. 4 und 5 SPG sowie die Erstellung von Revisionen und Gegenschriften an den VwGH und Vertretung der Behörde vor dem VwG.

      Dem Büro Rechtsangelegenheiten obliegt weiters die grundsätzliche Wahrnehmung aller datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, mit Ausnahme jener, die einer anderen Organisationseinheit der LPD zugewiesen sind. Darunter fällt die Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft oder Löschung verarbeiteter Daten, insbesondere auch die Löschung erkennungsdienstlicher Daten gemäß § 73 Abs.1 Z. 4 SPG, die Erteilung der Auskunft über erkennungsdienstliche Daten gemäß § 80 SPG und Aufgaben im Zusammenhang mit bestimmten Datenanwendungen (z.B. KPA, EDE etc.) – beispielsweise die Pflicht zur Richtigstellung oder Löschung.

    • Als Qualitätsmanagement werden Maßnahmen verstanden, die der Verbesserung des von der Polizei insgesamt zu erbringenden Produkts „Sicherheit" dienen. Ziel ist es, die Effizienz und Effektivität der geleisteten polizeilichen Arbeit zu erhalten und gegebenenfalls durch die Normierung von Prozessen weiterzuentwickeln.

      Wissensmanagement hat in einem systematischen, bedarfsorientierten, vernetzten und umfassenden Ansatz hinsichtlich der Daten bzw. der Informationen und der persönlichen Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Vorhandene zu analysieren, zu ordnen und bereitzustellen, das Benötigte zu beschaffen oder zu entwickeln und zu integrieren sowie das Verfügbare aufzubereiten, weiterzugeben und anzuwenden.

    • Das Büro Budget hat im Sinne der definierten Strategie und Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne für einen bestmöglichen Budgetvollzug Sorge zu tragen. Dem Büro obliegt daher unter anderem die Erstellung der Jahres-/Monatsvoranschläge sowie die Ausgaben-, Einnahmen- und Durchlaufgebarung.


  • Der Einsatzabteilung (EA) obliegt unter anderem die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft besonderer Einsatzkräfte, wie beispielsweise Polizeihundeführern, Alpinpolizisten, sprengstoffkundigen Organen etc.

  • Die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) ist für alle fremdenpolizeilichen Angelegenheiten in 1. Instanz und für die Sicherheitsverwaltung als organisatorische Oberbehörde in Salzburg zuständig. Weiteres fallen die grenzpolizeilichen Aufgaben und der Anhaltevollzug in ihren Zuständigkeitsbereich.

  • Die Landesverkehrsabteilung (LVA) ist unter anderem für die Verkehrspolizei sowie die Vollziehung der StVO und kraftfahrrechtlicher Bestimmungen zuständig, für den Sicherheits- und Kriminaldienst insbesondere in den Überwachungsbereichen der Autobahninspektionen sowie für die Koordinierung und Steuerung der überregionalen, landesweiten Verkehrsdienste.

  • Das Landeskriminalamt ist zuständig für kriminalpolizeiliche Tätigkeiten und Analysen, Koordinations- und Informationsaufgaben sowie Spezialaufgaben. Jedes LKA besteht aus Ermittlungs- und Assistenzbereichen. Es bestehen auch Außenstellen (LKAASt)

  • Dem Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung obliegen hauptsächlich die Gefahrenabwehr und die erweiterte Gefahrenerforschung bei staatsfeindlichen Vorgängen im Bereich des Extremismus, die Erteilung von Aufträgen zur Überwachung von Versammlungen an die Polizeikommissariate. Dazu kommen Personen- und Objektschutzmaßnahmen.

  • Der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung (SVA) obliegen beispielsweise die Angelegenheiten des Straf- und Verkehrsamtes, das Waffen-, Munitions-, Schieß- und Sprengmittelwesen sowie das Pass- und Meldewesen. Weiters die Bürgerservicestelle und die Betreuung des Strafregisters.

  • Von der Auswahl und Aufnahme des Personals, über die laufbahnmäßige Betreuung bis hin zur Beendigung der Dienststellenverhältnisse – das Aufgabengebiet der Personalabteilung (PA) ist sehr vielfältig. Zu den Aufgaben gehören darüber hinaus die Bearbeitung allgemeiner Disziplinar-, Belobungs- und Auszeichnungsangelegenheiten sowie Leistungsfeststellungen.

  • Die Logistikabteilung (LA) ist zuständig für die Sicherstellung der technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für den gesamten LPD-Bereich. Dazu gehören unter anderem Fahrzeuge und Transportmittel, Dienstwaffen, das EDV-Wesen, Räumlichkeiten und Betriebsflächen.

  • Den Polizeikommissariaten obliegen unter anderem Angelegenheiten des Verkehrs- und Strafamtes, fremdenpolizeiliche Angelegenheiten und polizeiärztliche Angelegenheiten. Auch die Ausstellung von Schülertransportausweisen, Strafregisterbescheinigungen, Sprengmittelbezugsscheinen etc. gehören zum Aufgabengebiet der Polizeikommissariate.

  • Die Bezirks- und Stadtpolizeikommanden sind den Polizeiinspektionen übergeordnet. Bezirkspolizeikommanden bestehen in allen Bezirken, ausgenommen davon sind jene Bezirke, in denen die Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz fungiert. Dort nehmen die Stadtpolizeikommanden die Aufgaben eines Bezirkspolizeikommandos wahr. Die Landespolizeidirektionen (LPD) führen die Dienst- und Fachaufsicht über die Bezirks- und Stadtpolizeikommanden.

  • Die PI sind dem Stadt- bzw. dem Bezirkspolizeikommando direkt unterstellt und entsprechen mit den Bereichen Sicherheitspolizeilicher Exekutivdienst, Verkehrsdienst und Kriminaldienst der Struktur des Kommandos. Bei Bedarf können in den Polizeiinspektionen Kriminaldienstgruppen eingerichtet werden. In diesen Fällen sind sie dem Sachbereichsleiter Kriminaldienst im SPK, BPK oder LKA unterstellt. Die Polizisten in den Inspektionen sind grundsätzlich als Generalisten tätig. Neben den Polizeiinspektionen gibt es in Österreich Fachinspektionen wie Verkehrs-, Grenzpolizei- oder Diensthundeinspektionen.


Bezirks- und Stadtpolizeikommanden

Die Bezirks- und Stadtpolizeikommanden sind den Polizeiinspektionen übergeordnet. Bezirkspolizeikommanden bestehen in allen Bezirken, ausgenommen davon sind jene Bezirke, in denen die Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz fungiert. Dort nehmen die Stadtpolizeikommanden die Aufgaben eines Bezirkspolizeikommandos wahr. Die Landespolizeidirektionen (LPD) führen die Dienst- und Fachaufsicht über die Bezirks- und Stadtpolizeikommanden.