Bei der Landespolizeidirektion Tirol werden voraussichtlich mit 01.08.2025 mehrere Ausbildungsplätze für die Ausbildung im Lehrberuf "Sicherheitsverwaltungsassistent" bzw. "Sicherheitsverwaltungsassistentin besetzt.
Die Planstellen werden gem. §§ 20 und 21 Absatz 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. 85/1989 idgF, ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsfrist endet mit 18.12.2024.
Bewerber*innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• österreichische Staatsbürgerschaft
• volle Handlungsfähigkeit
• positiver Abschluss der 8. Schulstufe
• Abschluss des 9. Pflichtschuljahres (zum Zeitpunkt der Aufnahme)
• persönliche und fachliche Eignung
• Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Die Bewerbungsunterlagen haben zu beinhalten:
• Bewerbungsschreiben (unbedingt die E-Mailadresse und Telefonnummer anführen!)
• Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
• Staatsbürgerschaftsnachweis in Kopie
• Geburtsurkunde in Kopie
• Jahreszeugnis der 8. Schulstufe (Kopie)
• Im Falle eines über die 9. Schulstufe hinausgehenden Schulbesuches zusätzlich das letzte aktuelle
Schulzeugnis (Kopie)
Das Auswahlverfahren umfasst:
• schriftlicher Eignungstest
• Aufnahmegespräch
• eine Abklärung der Vertrauenswürdigkeit im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung
Der Lehrberuf Sicherheitsverwaltungsassistent*in:
Dieser Lehrberuf ist eine Spezialisierung des Lehrberufs "Verwaltungsassistent*in" und ist für den spezifischen Bedarf des Bundesministeriums für Inneres entwickelt worden. Sicherheitsverwaltungsassistenten sollen im Administrationsbereich von Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen eingesetzt werden.
Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Assistent/die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung über folgende berufliche Kompetenzen (§ 2 Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsverordnung):
1. Fachliche Kompetenzbereiche:
a) Sicherheitsverwaltung
b) Beschaffung, Inventar- und Materialverwaltung
c) Öffentliches Rechnungswesen
d) Öffentlichkeitsarbeit
e) Office-Management
2. Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Assistent/die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
a) Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
b) Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
c) Digitales Arbeiten
Lehrlingsentschädigung:
Die Bezahlung erfolgt nach dem Kollektivvertrag. Die Lehrlingsentschädigung beträgt derzeit im ersten Lehrjahr monatlich € 942,60 brutto (Stand 2024).
Lehrabschlussprüfung:
Nach einer dreijährigen Lehrausbildung kann die Lehre mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossen werden. Nach Beendigung der Lehrzeit besteht keine Übernahmegarantie auf eine Planstelle bei der Landespolizeidirektion Tirol.
Bewerbung:
Schriftliche Bewerbungen können per Post, mittels Mail (lpd-t-pa@polizei.gv.at) oder persönlich bei der Landespolizeidirektion Tirol (6020 Innsbruck, Kapuzinergasse 1) eingebracht werden. Berücksichtigt werden jene Bewerbungen, die spätestens am letzten Tag der Ausschreibungsfrist (18.12.2024) bei der Landespolizeidirektion Tirol einlangen.
Gleichbehandlung
Gemäß § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 idgF wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen für die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze besonders erwünscht sind.
Die in diesem Schreiben verwendeten personenbezogenen Ausdrücke beziehen sich auf Frauen und Männer gleichermaßen.
Artikel Nr: 437295
vom Dienstag,
26.November 2024,
09:21 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Tirol