Verordnung - Änderung
Änderung der Verordnung der Landespolizeidirektion Tirol betreffend die Festsetzung von Vormerkzeichen die für Fahrzeuge einer besonderen Verwendungsbestimmung vorbehalten sind.
Auf Grund des §48 Abs.5 KFG 1967 werden die Vormerkzeichen, die für Fahrzeuge einer besonderen Verwendungsbestimmung im Bereich der Stadt Innsbruck vorbehalten sind, wie im Anhang angeführt, festgesetzt:
Veröffentlicht im Internet am
17.10.2025 ,12:13 Uhr
Schutzzonen Neuverordnung
Die Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass zwei Schutzzonen in Innsbruck für die Bereiche "Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße" und "Spielplatz Rapoldipark" wiederholt neu verordnet wurden.
Die zwei Schutzzonen treten mit 26.09.2025 in Kraft und gelten mit den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 25.03.2026.
Veröffentlicht im Internet am
26.09.2025 ,09:05 Uhr
Verlängerung der Waffenverbotszonen
Die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der LPD Tirol erlässt per 1. Juni 2025, 00:00 Uhr gem. § 36b SPG die nachfolgenden Waffenverbotszonen.
Veröffentlicht im Internet am
31.08.2025 ,23:00 Uhr
Schutzzone Mentlgasse - Verlängerung
Die LPD Tirol gibt bekannt, dass die in Innsbruck im Bereich der Mentlgasse und Umgebung verordnete Schutzzone verlängert wurde. Die Schutzzone tritt mit 20.06.2024 um 10:00 Uhr in Kraft und gilt zu den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum 19.12.2025 um 22:00 Uhr.
Veröffentlicht im Internet am
18.06.2025 ,10:59 Uhr