Arten der Antragstellung
Online
Die Strafregisterbescheinigung kann online mittels ID Austria beantragt werden.
Strafregisterbescheinigung online
Persönlich
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität persönlich bei der Behörde erscheinen (online Terminvereinbarung notwendig! - Terminvereinbarung )
Erforderliche Unterlagen: amtlicher Lichtbildausweis
Hinweis:
Für die Beantragung einer der drei Sonderformen der Strafregisterbescheinigung („Kinder- und Jugendfürsorge“, „Pflege und Betreuung“ oder „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“) ist eine Bestätigung des zukünftigen Dienstgebers (Original oder Kopie) vorzulegen. Nicht geeignet sind Blanko- und Pauschalbestätigungen. Das Formular finden Sie unter Downloads
Kosten:
Strafregisterbescheinigung: 26 Euro
„besonderer“ Strafregisterauszug: 29 Euro
Hinweis:
Besondere Strafregisterauszüge sind:
Strafregisterauszüge Kinder- und Jugendfürsorge“, „Pflege und Betreuung“ oder „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“.
Unterschied der einzelnen Strafregisterauszüge:
Die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ geben darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.
Hier scheinen nur besondere Verurteilungen bzw Berufsverbote auf.
Weitere nicht getilgte bzw nicht unter die Auskunftsbeschränkung fallenden Verurteilungen sind nur im „gewöhnlichen“ Strafregisterauszug ersichtlich.
Die "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen" gibt Auskunft darüber, ob Verurteilungen wegen terroristischer oder staatsfeindlicher Strafsachen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen und damit zusammenhängende Einträge wie Anordnungen der gerichtlichen Aufsicht bzw. Weisungen im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.
Weitere nicht getilgte bzw nicht unter die Auskunftsbeschränkung fallenden Verurteilungen sind nur im „gewöhnlichen“ Strafregisterauszug ersichtlich.
Freiwilliges Engagement
*abgaben- und gebührenbefreit
Vorlage der folgenden Originalbestätigung erforderlich: Bestätigung des freiwilligen Engagements – Freiwilligenpass
Online Terminvereinbarung