Die Strafregisterbescheinigung kann online mittels ID Austria beantragt werden.
Kosten:
Zur Vorlage beim Arbeitgeber: €10,70Ohne Definition einer Vorlage: € 25
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität persönlich bei der Behörde erscheinen (online Terminvereinbarung notwendig! - Terminvereinbarung )
Erforderliche Unterlagen: amtlicher Lichtbildausweis
Hinweis: Für die Beantragung einer der drei Sonderformen der Strafregisterbescheinigung („Kinder- und Jugendfürsorge“, „Pflege und Betreuung“ oder „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“) ist eine Bestätigung des zukünftigen Dienstgebers (Original oder Kopie) vorzulegen. Nicht geeignet sind Blanko- und Pauschalbestätigungen. Das Formular finden Sie unter Downloads
Zur Vorlage beim Arbeitgeber: €16,40Ohne Definition einer Vorlage: € 30,70
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Landespolizeidirektion Tirol Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA)
Kapuzinergasse 1 6020 Innsbruck Telefon: +43 59133 70 E-Mail: lpd-t@polizei.gv.at
Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung
Beilage zum Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge"
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .