Was ist das EES?
Das Entry/Exit-System (Einreise-/Ausreisesystem, kurz EES) ist ein automatisiertes IT-System, mit dem Reisende aus Drittstaaten, die einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) im Schengen-Raum beabsichtigen, bei der Ein- und Ausreise an der Schengen-Außengrenze erfasst werden. Mit dem 12. Oktober 2025 starteten die Mitgliedstaaten mit der schrittweisen Einführung des EES, die sich über einen Zeitraum von 6 Monaten erstreckt. Während dieser Phase erfassen die Grenzbehörden schrittweise die Daten von ein- und ausreisenden Drittstaatsangehörigen im EES.
Nach Ablauf der 6 Monate, ab 10. April 2026, wird das EES an sämtlichen Grenzübergängen der Schengen-Außengrenze vollständig angewendet. Die schrittweise Einführung dient dazu, Grenzbehörden, Beförderungsunternehmen und Reisenden bei der Umstellung auf die neuen Grenzkontrollprozesse zu unterstützen.
Regeln zur Inanspruchnahme von Aufenthaltszeiten aus Visabefreiungsabkommen („Altabkommen“) durch visumfreie Drittstaatsangehörige
Mit der EES-Einführung können visumfreie Drittstaatsangehörige nur noch auf Antrag aufgrund eines bilateralen Visabefreiungsabkommens („Altabkommen“) ihren visumfreien Aufenthalt im Bundesgebiet verlängern.
Dazu ist es erforderlich, dass ein Dossier im ESS angelegt wird. Der Antrag ist bei der Einreise oder während des Aufenthalts spätestens am letzten Arbeitstag des 90-tägigen Aufenthalts in einem Zeitraum von 180 Tagen bei der zuständigen Behörde (Landespolizeidirektion Tirol) zu stellen.
Wird kein Antrag gestellt, kann die Überschreitung nach Ablauf der 90 Tage durch die Behörde nachträglich als Dossier im ESS gespeichert werden, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass sie sich während dieses Zeitraums nur im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates rechtmäßig aufgehalten hat.
Die Ausreise aus dem Schengen-Raum hat immer direkt aus jenem Mitgliedstaat zu erfolgen, der den Aufenthalt auf Basis eines Altabkommens auf seinem Hoheitsgebiet verlängert hat.
Eine Weiterreise in andere Schengen-Mitgliedstaaten zwecks Ausreise aus dem Schengen-Raum ist in diesen Fällen nicht mehr zulässig.
EES-Erfassung im Inland
Nach Ablauf eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) in Österreich ist eine Erfassung im EES für jene Personen erforderlich, welche sich aufgrund eines etwaigen schengenweiten visumfreien Aufenthaltes oder aufgrund eines Visabefreiungsabkommens (Altabkommens) im Schengenraum bzw. in Österreich aufhalten, da damit die Grundlage für die Ausnahme von der EES-Erfassung wegfällt.
Sollte die EES-Registrierung erst bei der Ausreise an einer Schengen-Außengrenze erfolgen, ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Zudem wird dadurch der Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts erleichtert.
Die Erfassung im EES kann bereits während des Aufenthalts im Inland nach telefonischer Terminvereinbarung bei den Landespolizeidirektionen vorgenommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite "Reisen nach Europa" oder über den nachfolgenden QR-Code:
Nach zwingender telefonischer Terminvereinbarung unter 059133/702615 können Nachtragungen Montag – Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr in der LPD Tirol, Fremden- und Grenzpolizeilichen Abteilung, Kapuzinergasse 1, 2. Stock vorgenommen werden.