UEFA Europa League Spiel SK Puntigamer Sturm Graz – Nottingham Forest am 6.11.2025

Graz. – Am Donnerstag, 6. November 2025, findet um 18:45 Uhr, das UEFA Europa League Spiel SK Puntigamer Sturm Graz gegen Nottingham Forest statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung gilt am 6. November 2025, von 12.00 bis 24.00 Uhr.

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 6.11.2025, von 12.00 bis 24.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.


Presseaussendung
vom 04.11.2025, 10:01 Uhr

Reaktionen bitte an die Redaktion. 


BMI - Heute

Bilanz nach vier Jahren

Bereitschaftseinheiten sind mit den Schnellen Interventionsgruppen Teil der Schnellen Reaktionskräfte.

© BMI/Gerd Pachauer

Seit der Einführung 2021 bis August 2025 wurden knapp 45.000 SIG-Einsätze registriert, mehr als 8.800 Personen festgenommen und knapp 335.000 Identitätsfeststellungen durchgeführt.


VERANSTALTUNGEN

 


Internationales & EU

Arbeitstreffen in Finnland

Die finnische Innenministerin Mari Rantanen und Innenminister Gerhard Karner (re.) an der finnisch-russischen Grenze.

© BMI

Innenminister Gerhard Karner traf am 27. Oktober 2025 seine finnische Amtskollegin Mari Rantanen in Finnland. Im Fokus des Arbeitstreffens standen die Durchführung von Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien und die Vertiefung einer starken Allianz im Kampf gegen illegale Migration.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .