Ein 43-jähriger Pkw-Lenker wurde in der Nacht zum Donnerstag, 3. Juli 2025, von einer Verkehrsstreife mit weit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Der Pkw wurde in der Folge beschlagnahmt, ein Alkotest mit dem Lenker verlief positiv.
Gegen 00:20 Uhr fiel einer Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung ein Pkw auf, der auf der Packerstraße B70 aus Richtung Voitsberg in Richtung Graz fuhr. Die Streife nahm sofort eine Nachfahrt auf, bei der in den so genannten "Kremser Reihen" eine Geschwindigkeit des Pkws von 162 km/h gemessen wurde. In diesem Bereich gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Der Pkw konnte im Ortsgebiet von Gaisfeld angehalten und der Lenker, ein 43-Jähriger aus dem Bezirk Deutschlandsberg, einer Kontrolle unterzogen werden. Ein mit ihm durchgeführter Alkotest ergab eine erhebliche Alkoholisierung. Der Führerschein wurde ihm abgenommen und eine vorläufige Beschlagnahme des Pkws durchgeführt.
Kurios war die Rechtfertigung des Lenkers: Er gab an, den Führerschein erst vor zwei Wochen von der Bezirkshauptmannschaft zurück erhalten zu haben, nachdem er diesen zuvor wegen Alkohol am Steuer abgeben habe müssen. Das habe der Mann ausgiebig auch mit reichlich Alkohol gefeiert. Er wird der Verwaltungsstrafbehörde angezeigt.
Presseaussendung
vom 03.07.2025, 09:24 Uhr
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