Fußball-Bundesliga: Sicherheitsbereich verordnet

Im Zusammenhang mit dem Bundesliga-Spiel zwischen dem SK Sturm Graz und der SV Ried (18. Runde) verordnet die Landespolizeidirektion für kommenden Sonntag, 8. Februar 2026, einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur-Arena.

Mit Beginn um 17:00 Uhr treffen die beiden Bundesligaklubs im Stadion in Graz-Liebenau sportlich aufeinander. Der Einlass für Fußballfans ins Stadion ist bereits ab 15:30 Uhr geplant. Rund um die Merkur-Arena hat die Landespolizeidirektion Steiermark einen sogenannten Sicherheitsbereich (§49a Abs. 1 SPG) in der Zeit von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr verordnet. Aus diesem Bereich kann die Polizei gewaltbereite Personen in Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen wegweisen. Bei Missachtung dieser Wegweisung drohen neben Festnahmen auch Geldstraften von bis zu 1.000 Euro. Im Fall der Uneinbringlichkeit sind auch Ersatzfreiheitsstrafen bis zu vier Wochen vorgesehen.

Der Sicherheitsbereich umfasst folgende Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.


Presseaussendung
vom 05.02.2026, 13:27 Uhr

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Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .