UEFA Europa League Spiel SK Puntigamer Sturm Graz–SK Brann am 29.01.2026

Graz. – Am Donnerstag, 29. Jänner 2026, findet um 21:00 Uhr, das UEFA Europa League Spiel SK Puntigamer Sturm Graz gegen SK Brann statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung gilt von 29. Jänner 2026, 15:00 Uhr bis 30. Jänner 2026, 01:00 Uhr.

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich von 29.01.2026, 15:00 Uhr, bis 30.01.2026, 01:00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.


Presseaussendung
vom 27.01.2026, 09:13 Uhr

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BFA-Direktor Gernot Maier, Innenminister Gerhard Karner und Generaldirektor Franz Ruf bei der Pressekonferenz.

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14.000 Abschiebungen im Jahr 2025 durch das BFA umgesetzt – eine harte und gerechte Asylpolitik wird konsequent fortgesetzt.


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Entry-Exit-System

Symbolbild: Das Entry-Exit-System gewährleistet einen robusten Schutz der EU-Außengrenzen.

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Die Einführung wurde auf internationalen Flughäfen in Österreich umgesetzt.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .