Neues Fahrverbot für Fahrräder in der Grazer Schmiedgasse

Bezirk Innere Stadt. – Ab dem 2. April 2026 gelten in der Schmiedgasse neue Verkehrsregeln für den Radverkehr. Im Abschnitt zwischen der Stubenberggasse und der Landhausgasse ist das Befahren mit Fahrrädern künftig nur noch in den Nachtstunden zwischen 21:00 und 09:00 Uhr gestattet.

Die Neuregelung tritt offiziell mit der Montage der entsprechenden Verkehrszeichen und Zusatztafeln in Kraft. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und den Verkehrsfluss in diesem hochfrequentierten Bereich der Innenstadt zu optimieren.

Schwerpunktkontrollen der Polizei

Die Grazer Polizei wird die Einhaltung des neuen Fahrverbots ab dem Inkrafttreten schwerpunktmäßig überwachen. Dabei setzt die Exekutive in der Anfangsphase auf Kommunikation. "Unsere Beamtinnen und Beamten werden hier fürs Erste vor allem aufklärend und sensibilisierend einschreiten", erklärt Stadtpolizeikommandant Thomas Heiland.

Fokus auf Rücksichtnahme

Trotz des beratenden Ansatzes stellt Heiland klar: "Unabhängig davon wird jedoch speziell bei rücksichtslosem Fahrverhalten oder bei Vorliegen mehrerer Übertretungen keine Toleranz geübt." Die Polizei setzt auf das Verantwortungsbewusstsein der Radfahrerinnen und Radfahrer. Durch die Beachtung der neuen Zeitregelung können diese einen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit in der Schmiedgasse leisten.

Rückfragehinweis: Büro für Öffentlichkeitsarbeit, 059133/60 1133


Presseaussendung
vom 30.03.2026, 13:57 Uhr

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