Aktuelle Informationen zur Schutzzone

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Die Landespolizeidirektion Steiermark verlängert die bestehende Schutzzone im Grazer-Stadtpark um weitere sechs Monate. Zudem wird sie um ein Teilstück erweitert.

Die Landespolizeidirektion Steiermark verordnet gemäß § 36a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, i.d.g.F. die erwähnten Schutzzonen. Die bestehende Schutzzone wird zusätzlich um das Teilstück zwischen Erzherzog-Johann-Allee und Franz-Graf-Allee erweitert.
DIE Schutzzone tritt mit 11. März 2021, 00:00 Uhr, in Kraft. Details dazu entnehmen Sie bitte den angeschlossenen Dokumenten.


Vorübergehende Bilanz:
Die Grazer Polizei gibt bekannt, dass seit Beginn aller Schutzzonenverordnungen (Februar 2019), insgesamt vier Amtshandlungen nach dem Verbotsgesetz/Waffengesetz, 1086 Amtshandlungen nach dem Suchtmittelgesetz und 49 Amtshandlungen nach dem Strafgesetzbuch geführt wurden. Polizisten sprachen zudem insgesamt 873 Betretungsverbote aus.

"Alleine im letzten Zeitraum, 1. September 2020 bis März 2021 haben wir wieder 137 Betretungsverbote im Grazer Stadtpark ausgesprochen und 17 Festnahmen durchgeführt. Zwölf davon aufgrund von Suchtgiftdelikten", so der Leiter des Kriminalreferates, Oberstleutnant Gerhard Lachomsek.

Bevölkerung begrüßt die Maßnahmen:
"Die schwerpunktmäßige Überwachung der bestehenden Schutzzonen brachte eine deutliche Verbesserung der dortigen Situation. Seit Beginn der Maßnahmen sind die Deliktszahlen gesunken. Dies dürfte natürlich auch mit der COVID19-Pandemie zusammenhängen. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung konnte dennoch gestärkt werden. Diese Erfahrung haben wir von den Parkbenützern in beinahe täglichen Rückmeldungen an die Überwachungsorgane äußerst positiv wahrgenommen", so der Stadtpolizeikommandant von Graz, Brigadier Kurt Kemeter.


Artikel Nr: 356336
vom Dienstag,  09.März 2021,  09:00 Uhr.

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Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .