Sicher unterwegs mit Trendsportgeräten

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Ob E-Scooter, E-Bike oder Inlineskates – Trendsportgeräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie sorgen für Bewegung, Spaß und praktische Mobilität. Mit der steigernden Notwendigkeit dieser Fortbewegungsmittel wächst auch die Notwendigkeit, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen. Einige dieser Fahrgeräte werden hier genauer unter die Lupe genommen.

Hoverboard und City Wheel
Hier ist das Fahren erlaubt: Gehsteig, Gehweg, Fußgängerzone, Wohnstraße, Spielstraße
Helmpflicht: Nein, das Tragen eines Helmes ist jedoch ratsam
Mindestalter: 12 Jahre, unter 12 Jahren nur mit Aufsichtsperson oder gültigem Radfahrausweis
Alkoholbestimmungen: keine
Zugelassene Geschwindigkeit: Schrittgeschwindigkeit


E-Scooter
Hier ist das Fahren erlaubt: Fahrbahn und Radfahranlagen; Schulstraßen und Fußgängerzonen nur wenn Radfahren erlaubt ist; Wohnstraße und Begegnungszone nur wenn es keine Radfahranlage gibt
Helmpflicht: Ja bei Kindern unter 12 Jahren, ansonsten ist das Tragen eines Helmes ebenfalls ratsam
Mindestalter: 12 Jahre, unter 12 Jahren nur mit Aufsichtsperson oder gültigem Radfahrausweis
Alkoholbestimmungen: Fahren ab 0,8 Promille ist strafbar; darunter ebenfalls sofern eine Beeinträchtigung vorliegt
Zugelassene Geschwindigkeit: Bis 25 km/h und max. 600 Watt höchst zulässige Leistung

Inlineskates
Hier ist das Fahren erlaubt: Gehsteig, Gehweg, Fußgängerzone, Wohnstraße, Begegnungszone, Radweg, Radfahrstreifen im Ortsgebiet
Helmpflicht: Nein, jedoch ist das Tragen eines Helmes ratsam
Mindestalter: kein Mindestalter
Alkoholbestimmungen: keine
Zugelassene Geschwindigkeit: keine

E-Bike
Hier ist das Fahren erlaubt: Fahrbahn; Radfahranlagen mit verpflichtendem Nabenabstand des Vorder- und Hinterrades von 1,7m und freiwillig bei größeren Fahrzeugen
Helmpflicht: Ja bei Kindern unter 12 Jahren, darüber hinaus ist das Tragen eines Helmes ebenfalls ratsam
Mindestalter: 12 Jahre, unter 12 Jahren mit Aufsichtsperson oder gültigem Radfahrausweis
Alkoholbestimmungen: Fahren ab 0,8 Promille ist strafbar; darunter ebenfalls sofern eine Beeinträchtigung vorliegt
Zugelassene Geschwindigkeit: Bis 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung


Artikel Nr: 427716
vom Donnerstag,  23.Mai 2024,  13:40 Uhr.

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Grafik Polizei Recruting

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