Parteienverkehr in Amtsgebäuden

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Sujet (c) LPD Stmk © LPD

Wichtige Maßnahmen in Zusammenhang mit Covid-19!

Die Landespolizeidirektion Steiermark informiert nachfolgend über wichtige Punkte im Zusammenhang mit dem Parteienverkehr in steirischen Polizeidienststellen sowie Gebäuden und Ämtern der Sicherheitsbehörden.

Für den Bereich der Landespolizeidirektion Steiermark werden ab 9. November 2020 im Hinblick auf die Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus folgende Maßnahmen getroffen, die insbesondere für Behördenwege, amtliche Vorbringen oder Kontaktaufnahmen mit Sicherheitsbehörden sowie Polizeidienststellen für Bürgerinnen und Bürgern relevant sind:

Persönliche Kontaktaufnahme in Polizeidienststellen:

Der Parteienverkehr bleibt grundsätzlich weiterhin möglich, ist aber auf das dringend notwendige Maß zu reduzieren. Anfragen oder Auskünfte, die kein persönliches Erscheinen erfordern, sollen telefonisch erfolgen.
• Es wird dringend ersucht, Termine vorab telefonisch oder via E-Mail zu vereinbaren.
• Das Betreten von Polizeidienststellen sowie Behörden und Ämtern der Sicherheitsverwaltung ist nur unter Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes zulässig.
Eine Ausgabe von MNS-Masken ist behördlicherseits derzeit nur beschränkt möglich – bitte bringen Sie aus diesem Grund Ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mit!
Auch wenn Plexiglastrennwände, fixe Glaswände oder sonstige bauliche Schutzmaßnahmen vorhanden sind, ist in amtlichen Räumen für die Dauer des Aufenthaltes unbedingt ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Im Zugangs- und Wartebereich ist der erforderliche Mindestabstand UNBEDINGT einzuhalten!

Anhaltevollzug (Polizeianhaltezentren, Verwahrungsräume in den Dienststellen, Anhaltezentrum Vordernberg – NICHT Justizanstalten (siehe hierzu BMJ)):

• Die Neuaufnahmen von Personen, welche eine Ersatzfreiheitsstrafe im Sinne des § 16 VStG anzutreten haben, ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich.
• Bei freiwilligem Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe wird zuvor Rücksprache mit der zuständigen Strafbehörde gehalten bzw. ist eine Covid-19-Untersuchung erforderlich.
• Besuche von Angehaltenen oder das Abgeben von Wäsche oder sonstigen Gegenständen für Angehaltene ist bis auf weiteres nicht möglich
• Für den Bereich des Anhaltezentrums Vordernberg können Beratungen durch NGO´s bis auf weiteres nicht durchgeführt werden.

Polizeiärztlicher Dienst:

Der Parteienverkehr im Polizeiärztlichen Dienst erfolgte nach Erfordernis und nach unbedingter vorangegangener telefonischer Terminvereinbarung.


Für alle Dienststellen und Ämter im Wirkungsbereich der Landespolizeidirektion Steiermark gilt grundsätzlich immer:


Achten Sie auf die allgemeingültigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen!

Diese umfassen:
• Häufiges, gründliches Händewaschen
• Verwendung von vorhandenem Desinfektionsmittel in und vor amtlichen Gebäuden
• Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter! Dies umfasst einerseits den Zugangsbereich als auch sämtliche Bereiche bzw. Begegnungszonen in den Gebäuden und Ämtern.
• Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes! Das Betreten allein mit einem sogenannten "Gesichtsschild" ist nicht zulässig.
• Wenn Sie sich krank fühlen – bleiben Sie zu Hause!

Kontaktadressen für Graz:

Strafamt: lpd-st-sva-strafamt@polizei.gv.at
Telefonisch die am jeweiligen Schreiben angebrachte Telefonnummer oder 059133-60 6110

Führerscheinstelle / Zulassungsstelle: lpd-st-sva-verkehrsamt@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-60 6211 bzw. 059133-60 6220

Vereins-, Versammlungswesen: lpd-st-sva-sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-60 6330 bzw. 059133-60 6331

Waffenwesen / Strafregister: lpd-st-sva-sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-60 6324

E-Card Fotoerfassung:
Telefonnummer: 059133-60 2623

Visa-Angelegenheiten/Verpflichtungserklärungen:
Telefonnummer: 059133-60 2620

Kontaktadressen für Leoben:

Führerschein- / Zulassungsstelle: pk-st-leoben-buergerservice@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-66 5212

Vereins-, Versammlungs-, Waffen-, Sprengmittel-, Pyrotechnikangelegenheiten:
pk-st-leoben-buergerservice@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-66 5551

Strafamt: pk-st-leoben-verwaltungspolizei@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-66 5123 bzw. 059133-66 5111

E-Card Fotoerfassung/Visaangelegenheiten: 059133-66 2623


Artikel Nr: 351681
vom Freitag,  06.November 2020,  11:33 Uhr.

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INFOS ZUM PARTEIENVERKEHR

Wir freuen uns, Sie persönlich im Bürgerservice der LPD Steiermark am Standort Parkring 4 in 8010 Graz (Ämtergebäude) begrüßen zu dürfen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass am Standort Straßganger Straße 280 in 8052 Graz kein Parteienverkehr stattfindet.

Öffnungszeiten für Parteienverkehr (ausgen. Feier-/Fenstertage):
Bürgerservice: Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr
Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Sonderregelungen für ausgewählte Feier- bzw. Fenstertage:

  • Am Karfreitag und zu Allerseelen (2.11.) endet der Parteienverkehr bereits um 12 Uhr
  • Am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) bleibt das Bürgerservice gänzlich geschlossen (kein Parteienverkehr)

Infos zum Verkehrsamt (Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten):

  • Vorsprachen und Antragstellungen sind nur mit Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.
  • Sie wollen lediglich Ihren neuen Führerschein abholen? Dafür ist kein Termin erforderlich, besuchen Sie uns gerne von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .