Eingeschränkter Parteienverkehr

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Aufgrund des grassierenden Corona-Virus und der damit verbundenen Gefahr der Übertragung kommt es ab sofort im Bereich der LPD Steiermark – Graz und Polizeikommissariat Leoben – zu Einschränkungen des Parteienverkehrs.

Parteienverkehr erfolgt nur nach Terminvergabe!

Diesbezügliche Anfragen bzw. Anträge sind fernmündlich oder auf elektronischem Weg an die zuständigen Organisationseinheiten zu richten.

Kontaktadressen für Graz:

Strafamt:
lpd-st-sva-strafamt@polizei.gv.at
Telefonisch die am jeweiligen Schreiben angebrachte Telefonnummer oder 059133-60 6110

Führerscheinstelle/Zulassungsstelle:
lpd-st-sva-verkehrsamt@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-60 6211 bzw. 059133-60 6220

Vereins-, Versammlungswesen:
lpd-st-sva-sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-60 6330 bzw. 059133-60 6331

Waffenwesen/Strafregister:
lpd-st-sva-sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-60 6324

E-Card Fotoerfassung:
Telefonnummer: 059133-60 2623

Visa-Angelegenheiten/Verpflichtungserklärungen:
Telefonnummer: 059133-60 2620

Kontaktadressen für Leoben:

Führerschein- / Zulassungsstelle:
pk-st-leoben-buergerservice@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-66 5212

Vereins-, Versammlungs-, Waffen-, Sprengmittel-, Pyrotechnikangelegenheiten:
pk-st-leoben-buergerservice@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-66 5551

Strafamt:
pk-st-leoben-verwaltungspolizei@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-66 5123 bzw. 059133-66 5111

E-Card Fotoerfassung/Visaangelegenheiten:
059133-66 2623


Artikel Nr: 368811
vom Mittwoch,  03.November 2021,  10:27 Uhr.

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INFOS ZUM PARTEIENVERKEHR

Wir freuen uns, Sie persönlich im Bürgerservice der LPD Steiermark am Standort Parkring 4 in 8010 Graz (Ämtergebäude) begrüßen zu dürfen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass am Standort Straßganger Straße 280 in 8052 Graz kein Parteienverkehr stattfindet.

Öffnungszeiten für Parteienverkehr (ausgen. Feier-/Fenstertage):
Bürgerservice: Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr
Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Sonderregelungen für ausgewählte Feier- bzw. Fenstertage:

  • Am Karfreitag und zu Allerseelen (2.11.) endet der Parteienverkehr bereits um 12 Uhr
  • Am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) bleibt das Bürgerservice gänzlich geschlossen (kein Parteienverkehr)

Infos zum Verkehrsamt (Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten):

  • Vorsprachen und Antragstellungen sind nur mit Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.
  • Sie wollen lediglich Ihren neuen Führerschein abholen? Dafür ist kein Termin erforderlich, besuchen Sie uns gerne von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .