Schutzzone Metahofpark wird „verlängert“

Foto

Nach der bereits im Jänner erfolgten Verlängerungen der Schutzzone im Volksgartenpark, wird nun auch die Schutzzone im Metahofpark neuerlich verordnet. Die neue Verordnung tritt mit 1. April 2025 für weitere sechs Monate in Kraft.

Die Entscheidung der neuerlichen Verordnung basiert auf aktuellen Analysen und einer Bewertung der Sicherheitslage im öffentlichen Raum. Demnach erweisen sich die Schutzzonen in Graz bislang als wirksames Instrument zum Schutz von Minderjährigen vor strafbaren Handlungen. Dabei wurden allein im Metahofpark seit Einführung der Schutzzone (1. Oktober 2024) bislang mehr als 150 Betretungsverbote ausgesprochen und rund 350 Gramm teils versteckte Suchtmittel sichergestellt. Zudem führten zusätzliche Schwerpunktkontrollen der Polizei und dabei ausgesprochene Betretungsverbote zu einem spürbar erhöhten subjektiven Sicherheitsgefühl der Menschen in den betroffenen Parkanlagen.

Zu einer Neuauflage der Schutzzonen in Graz kam es vergangenen Sommer. Dabei führte der damals festgestellte Anstieg von Suchtmitteldelikten sowie die vermehrte Sicherstellung von versteckten Suchtmitteln in Parkanlagen zu neuen Verordnungen. Dabei wurde vorerst der Volksgartenpark (15. Juli 2024) und etwas später auch der Metahofpark (1. Oktober 2024) nach den Jahren 2019/2020 wieder zur Schutzzone erklärt. Per Gesetz (§36a SPG) treten die Schutzzonen sechs Monate nach ihrem Wirksamwerden automatisch außer Kraft. Die örtliche Sicherheitsbehörde hat dann gegebenenfalls die Voraussetzungen einer neuerlichen Verordnung zu prüfen, was nun im Fall des Metahofparks geschah. Die Schutzzone für den Volksgarten bleibt weiterhin aufrecht.

Insgesamt wurden seit Wiedereinführung beider Schutzzonen in Graz mehr als 540 Betretungsverbote ausgesprochen und mehrere Kilogramm unterschiedlicher Suchmittel in den beiden öffentlichen Parkanlagen sichergestellt.


Artikel Nr: 442234
vom Samstag,  29.März 2025,  07:10 Uhr.

Reaktionen bitte an die Redaktion. 

Teilen

BMI - Heute

Polizeischulen voll wie nie

In der Grundausbildung beträgt der Anteil der Frauen rund 40 Prozent.

© BMI/Gerd Pachauer

Die Polizeischulen sind so voll wie nie zuvor. Der Personalstand ist seit Ende 2018 um rund 3.100 Polizistinnen und Polizisten gestiegen.


INTERNATIONALES & EU

Maul- und Klauenseuche

Aufgrund der sich ausbreitenden Maul- und Klauenseuche in Ungarn und der Slowakei intensiviert die Polizei die Grenzkontrollen.

© BMI/ Gerd Pachauer

Aufgrund der sich ausbreitenden Maul- und Klauenseuche in Ungarn und der Slowakei intensiviert die Polizei die Grenzkontrollen.

INFOS ZUM PARTEIENVERKEHR

Wir freuen uns, Sie persönlich im Bürgerservice der LPD Steiermark am Standort Parkring 4 in 8010 Graz (Ämtergebäude) begrüßen zu dürfen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass am Standort Straßganger Straße 280 in 8052 Graz kein Parteienverkehr stattfindet.

Öffnungszeiten für Parteienverkehr (ausgen. Feier-/Fenstertage):
Bürgerservice: Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr
Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Sonderregelungen für ausgewählte Feier- bzw. Fenstertage:

  • Am Karfreitag und zu Allerseelen (2.11.) endet der Parteienverkehr bereits um 12 Uhr
  • Am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) bleibt das Bürgerservice gänzlich geschlossen (kein Parteienverkehr)

Infos zum Verkehrsamt (Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten):

  • Vorsprachen und Antragstellungen sind nur mit Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.
  • Sie wollen lediglich Ihren neuen Führerschein abholen? Dafür ist kein Termin erforderlich, besuchen Sie uns gerne von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .