Egal ob Motorrad, Moped, Fahrrad oder E-Scooter – der Frühling ist erwacht und die Zweiräder werden aus den Garagen geholt. Hier finden Sie alle Tipps, um damit sicher unterwegs zu sein.
Motorrad & Moped
Sie sind schnell, wendig und bringen jede Menge Fahrspaß mit sich.
Nach der Winterpause ist es jedoch besonders wichtig, das Fahrzeug vor der ersten Ausfahrt gründlich zu überprüfen: Bremsen, Reifen, Beleuchtung und Flüssigkeitsstände sollten einwandfrei funktionieren. Auch die eigene Fahrpraxis braucht oft ein kurzes "Warm-up" – starten Sie mit defensiven Fahrten und gewöhnen Sie sich langsam wieder an Geschwindigkeit und Verkehr. Die richtige Schutzkleidung ist dabei unverzichtbar und kann im Ernstfall entscheidend sein.
Fahrräder & E-Bikes
Auch hier gilt: Ein kurzer Sicherheitscheck vor der ersten Fahrt zahlt sich aus. Kontrollieren Sie Bremsen, Reifendruck und Beleuchtung. Besonders bei E-Bikes sollte auch der Akku geprüft und korrekt geladen sein. Denken Sie daran, dass E-Bikes höhere Geschwindigkeiten erreichen – passen Sie daher Ihr Fahrverhalten an und rechnen Sie mit längeren Bremswegen. Sichtbarkeit im Straßenverkehr, etwa durch helle Kleidung oder Reflektoren, erhöht zusätzlich Ihre Sicherheit.
Bei der Fahrt mit dem Fahrrad gilt eine Helmpflicht bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, bei E-Bikes gilt die Helmpflicht mit 1. Mai 2026 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Ab dann besteht. Auch wenn danach keine generelle Helmpflicht mehr besteht, wird das Tragen eines solchen dringend empfohlen. Ein Helm kann bei Stürzen schwere Kopfverletzungen verhindern und erhöht die persönliche Sicherheit deutlich – unabhängig von Fahrstrecke oder Tempo.
E-Scooter
Mit 1. Mai tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damit verbunden kommen auch neue Gesetzesanpassungen für E-Scooter-Fahrer:
• Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht.
• Die Alkoholgrenze wurde auf 0,5 Promille gesenkt.
• Das Fahren auf einem E-Scooter ist nur für eine Person erlaubt.
• Ein E-Scooter muss zudem richtig ausgestattet sein: Fahrtrichtungsanzeigern an den Enden der Lenkgriffe, Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnsignalen (Hupe oder Klingel), weiße Rückstrahler vorne, rote Rückstrahler hinten, gelbe Rückstrahler seitlich, hellleuchtender Scheinwerfer (vorne weiß, hinten rot) bei Dunkelheit und schlechter Sicht.
• Radweg/Radfahrbahn sind zu benutzen, wenn diese nicht vorhanden sind
Was für alle Verkehrsteilnehmer auf zwei Rädern gilt: Mit voller Aufmerksamkeit unterwegs sein, die Geschwindigkeit bewusst anpassen und stets vorausschauend fahren – so kommen Sie sicher ans Ziel.
Artikel Nr: 459867
vom Freitag,
24.April 2026,
11:18 Uhr.
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