Errichtung eines Sicherheitsbereiches

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Im Zusammenhang mit dem Bundesliga-Spiel zwischen SK Sturm Graz und FK Austria Wien verordnet die Landespolizeidirektion für Sonntag, 26. April 2026, einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur-Arena.

Informationen zum Sicherheitsbereich

Mit Beginn um 17:00 Uhr treffen die beiden Fußballklubs im Stadion in Graz-Liebenau sportlich aufeinander. Rund um die Merkur-Arena hat die Landespolizeidirektion Steiermark einen sogenannten Sicherheitsbereich (§49a Abs. 1 SPG) in der Zeit von 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr verordnet. Aus diesem Bereich kann die Polizei gewaltbereite Personen in Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen wegweisen. Bei Missachtung dieser Wegweisung drohen neben Festnahmen auch Geldstraften von bis zu 1.000 Euro. Im Fall der Uneinbringlichkeit sind auch Ersatzfreiheitsstrafen bis zu vier Wochen vorgesehen.

Der Sicherheitsbereich umfasst folgende Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.


Artikel Nr: 444511
vom Donnerstag,  23.April 2026,  13:30 Uhr.

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INFOS ZUM PARTEIENVERKEHR

Wir freuen uns, Sie persönlich im Bürgerservice der LPD Steiermark am Standort Parkring 4 in 8010 Graz (Ämtergebäude) begrüßen zu dürfen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass am Standort Straßganger Straße 280 in 8052 Graz kein Parteienverkehr stattfindet.

Öffnungszeiten für Parteienverkehr (ausgen. Feier-/Fenstertage):
Bürgerservice: Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr
Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Sonderregelungen für ausgewählte Feier- bzw. Fenstertage:

  • Am Karfreitag und zu Allerseelen (2.11.) endet der Parteienverkehr bereits um 12 Uhr
  • Am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) bleibt das Bürgerservice gänzlich geschlossen (kein Parteienverkehr)

Infos zum Verkehrsamt (Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten):

  • Vorsprachen und Antragstellungen sind nur mit Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.
  • Sie wollen lediglich Ihren neuen Führerschein abholen? Dafür ist kein Termin erforderlich, besuchen Sie uns gerne von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .