Lehrstelle gesucht?

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Dann sind Sie hier genau richtig. Die Landespolizeidirektion Steiermark bietet die Möglichkeit, die Lehre als Sicherheitsverwaltungsassistent/in und als Betriebslogistikkaufmann/-Frau zu absolvieren. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Sowohl für die Lehre als Sicherheitsverwaltungsassistent/in als auch als Betriebslogistikkaufmann/-Frau gelten folgende Erfordernisse:

• Österreichische Staatsbürgerschaft
• Nachweis der Vollimmunisierung gegen COVID-19
• Unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
• Unbescholtenheit
• Positiv abgeschlossene Pflichtschule
• Einsatzbereitschaft und Engagement
• Volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen der Beschränkung wegen Minderjährigkeit
• Sehr gute Rechtschreibkenntnisse
• Erfolgreiche Ablegung eines allgemeinen Leistungstest über Rechtschreib- und Mathematikkenntnisse

Für den Lehrberuf als Sicherheitsverwaltungsassistent/in gilt der Referenzcode BMI-21-1085, für den Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/-Frau gilt der Referenzcode BMI-21-1102.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Jänner 2022.

Alle Informationen im Überblick erhalten Sie in den unten angeführten Dokumenten. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Katharina Johanna Ulm der Personalabteilung der LPD Steiermark unter der Telefonnummer 059133/60 5112 gerne zur Verfügung.


Artikel Nr: 369703
vom Mittwoch,  24.November 2021,  13:13 Uhr.

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Arbeitsbesuch im Libanon und in Syrien

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Bei einem mehrtägigen Arbeitsbesuch standen Arbeitsgespräche zwischen Innen- und Außenministerium und mit internationalen Organisationen am Programm. Im Fokus der Gespräche standen die Sicherheitslage in der Region sowie Fragen der Rückkehr nach Syrien.

INFOS ZUM PARTEIENVERKEHR

Wir freuen uns, Sie persönlich im Bürgerservice der LPD Steiermark am Standort Parkring 4 in 8010 Graz (Ämtergebäude) begrüßen zu dürfen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass am Standort Straßganger Straße 280 in 8052 Graz kein Parteienverkehr stattfindet.

Öffnungszeiten für Parteienverkehr (ausgen. Feier-/Fenstertage):
Bürgerservice: Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr
Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Sonderregelungen für ausgewählte Feier- bzw. Fenstertage:

  • Am Karfreitag und zu Allerseelen (2.11.) endet der Parteienverkehr bereits um 12 Uhr
  • Am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) bleibt das Bürgerservice gänzlich geschlossen (kein Parteienverkehr)

Infos zum Verkehrsamt (Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten):

  • Vorsprachen und Antragstellungen sind nur mit Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.
  • Sie wollen lediglich Ihren neuen Führerschein abholen? Dafür ist kein Termin erforderlich, besuchen Sie uns gerne von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .