Auf der (Spuren)Suche – Ostern im Visier

Foto

Zwischen "Osterfeuer", Ferienverkehr & Co gibt es jedes Jahr einiges zu beachten. Damit der Osterhase keine bösen Überraschungen bringt, sind hier nochmal die wichtigsten Eckpunkte für entspannte und vor allem sichere Osterfeiertage.

Damit nicht der Hut, sondern nur das Osterfeuer brennt…

Über die Jahre hinweg ist es zur Tradition geworden, dass am Karsamstag die Flammen lodern. Doch im Hinblick auf das altbewährte "Osterfeuer" gibt es strenge Richtlinien. Sogenannte Brauchtumsfeuer unterliegen in der Steiermark der Brauchtumsfeuer-Verordnung. Nicht nur der eigenen Sicherheit zuliebe, sondern auch im Hinblick auf das Wohlbefinden der Mitmenschen und Tiere, sind diesbezüglich einige Spielregeln zu beachten.

Brauchtumsfeuer sind generell nicht verboten, aber auch nicht überall erlaubt. Während in Graz ganzjährig ein absolutes Verbot besteht, gibt es auch in einigen Gemeinden Einschränkungen. In diesen darf jeweils nur ein Feuer durch die Gemeinde selbst oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter entzündet werden. Entsprechend den Verordnungen bzw. gesetzlichen Regelungen sind "Osterfeuer" in der Steiermark ausschließlich von 30.03.2024 15:00 Uhr bis 31.03.2024 03:00 Uhr gestattet.
Sämtliche Details zu den geltenden Regelungen und Sicherheitsvorkehrungen finden Sie im unten angeführten Link.

Zu Ostern richtig in Fahrt

Sonniges Wetter und ein paar freie Tage – das Osterwochenende 2024 lädt zu Ausflügen ein. Wie jedes Jahr, wird zu Ostern mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen gerechnet – nicht nur aufgrund von Urlaubern, sondern auch aufgrund von Steirerinnen und Steirern, die Tagesausflüge mit dem Motorrad oder PKW unternehmen. Aufgrund dessen wird es auch heuer wieder verstärkte Verkehrskontrollen geben.
Auch wenn beim geselligen Beisammenstehen am Osterfeuer oder beim gemeinsamen Familienfest das ein- oder andere Gläschen Wein oder Bier vielleicht besonders gut schmeckt, erinnern wir einmal mehr daran: don´t drink and drive!


Artikel Nr: 425361
vom Donnerstag,  28.März 2024,  15:36 Uhr.

Reaktionen bitte an die Redaktion. 

Teilen

BMI - Heute

APA-Interview mit Wahl-Leiter Wenda

Gregor Wenda, Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten im Innenministerium, gab der APA Mitte April 2024 ein ausführliches Interview.

© BMI/Gerd Pachauer

Die Europawahl am 9. Juni 2024 bringt eine Reihe an Neuerungen mit sich, wie Abteilungsleiter Gregor Wenda im APA-Interview erzählte. So kann man aufgrund der Wahlrechtsreform 2023 die Wahlkarte gleich bei der Abholung am Gemeindeamt zur Briefwahl nützen und wieder abgeben.


INTERNATIONALES & EU

Tunesischer Innenminister zu Gast

Der tunesische Innenminister Kamel Fekih und Innenminister Gerhard Karner.

© BMI/Makowecz

Der tunesische Innenminister Kamel Fekih war am 15. und 16. April 2024 bei Innenminister Gerhard Karner für Arbeitsgespräche in Österreich. Im Zentrum der Gespräche standen Migration, Schleppereibekämpfung, Grenzschutz und Sicherheit.

PARTEIENVERKEHR

Parteienverkehr gibt es bei der LPD Steiermark ausschließlich am Standort Parkring 4, 8010 Graz (Ämtergebäude)

Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Im Bereich des Verkehrsamtes der LPD Steiermark sind Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten, Vorsprechen bzw. Antragstellungen ausschließlich mit Termin möglich. Die selbständig unter „Online-Terminreservierung Behördenweg – Terminvereinbarung“ zu vereinbaren.

Für die Abholung von Führerscheinen ist KEIN TERMIN notwendig. Diese ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 12:30 Uhr möglich.

Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.

Achtung: KEIN Parteienverkehr am Standort Straßganger Straße!


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .