STEIERMARK

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  • Berichte aus der LPD Steiermark

Errichtung eines Sicherheitsbereiches

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© LPD

Am 12. März 2023 findet mit Beginn um 17:00 Uhr das Fußballspiel SK Puntigamer Sturm Graz gegen Austria Wien statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung tritt am 12. März 2023 um 13:00 Uhr in Kraft und endet um 22:00 Uhr.

Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge:

Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 500,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

Artikel Nr: 397836
vom Freitag,  10.März 2023,  09:28 Uhr.

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BM.I – HEUTE


Lockerung bei sichtbaren Tätowierungen

Die Richtlinie für sichtbare Tätowierungen wird gelockert.

© BMI

Bisher waren Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen im Polizeidienst nicht erlaubt. Besonders problematisch waren Tätowierungen auf Fingern, die nicht von einem Uniformteil überdeckt werden können. Die Richtlinie für sichtbare Tätowierungen wird gelockert.

INTERNATIONALES & EU


Grenzraumkontrolle an Grenze

Ab 6. Februar 2023 werden die statischen Grenzkontrollen an den Grenzübergängen zwischen Österreich und der Slowakei durch Grenzraumkontrollen abgelöst.

© BMI/Pachauer

Ab 6. Februar 2023 werden die statischen Grenzkontrollen an den Grenzübergängen zwischen Österreich und der Slowakei durch Grenzraumkontrollen abgelöst. Durchgeführt werden diese von mobilen Einsatzteams in Abstimmung mit den slowakischen Behörden.


PARTEIENVERKEHR

Wichtige Maßnahmen in Zusammenhang mit Covid-19!

Der Parteienverkehr bleibt grundsätzlich weiterhin möglich, ist aber auf das dringend notwendige Maß zu reduzieren. Anfragen oder Auskünfte, die kein persönliches Erscheinen erfordern, sollen telefonisch erfolgen.

Es wird dringend ersucht, Termine vorab telefonisch oder via E-Mail zu vereinbaren.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Parteienverkehr gibt es bei der LPD Steiermark ausschließlich am Standort Parkring
4, 8010 Graz (Ämtergebäude)
Parteienverkehrszeiten:
Mo – Fr von 8 Uhr bis 13 Uhr
Amtsarzt: Mo – Fr von 8 Uhr bis 12 Uhr

Achtung: KEIN Parteienverkehr am Standort Straßganger Straße!


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