Waffen/Kriegsmaterial

Das österreichische Waffenrecht ist im Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Besitz von Waffen aller Art durch Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Gemeinsam mit dem "neuen zentralen Waffenregister" wurde die Registrierungspflicht für alle Schusswaffenkategorien eingeführt.

Zuständige Behörden im Tirol:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Tirol
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung

Weitere Informationen finden Sie auch auf oesterreich.gv.at .


Kontakt

Landespolizeidirektion Tirol
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

Kaiserjägerstraße 8
6020 Innsbruck
Telefon: +43 59133 70
E-Mail: lpd-t@polizei.gv.at

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