Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck

Presseaussendung der Polizei Tirol

Die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der LPD Tirol erlässt per 1. März 2026 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe Anhang).
1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.
2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.
Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen. Bei 9 Schwerpunktaktionen von November 2025 bis Jänner 2026 wurden in den beiden Waffenverbotszonen insgesamt 7 Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, davon 6 Messer, sichergestellt.


Presseaussendung
vom 24.02.2026, 17:31 Uhr

Reaktionen bitte an die LPD Tirol


BMI - Heute

Karner bei Sicherheitskonferenz

Symbolbild: Innenminister Karner bei Münchner Sicherheitskonferenz.

© BMI/Gerd Pachauer

Die Sicherheitskonferenz wurde für zahlreiche bilaterale Gespräche genutzt.


VERANSTALTUNGEN


Internationales & EU

ATLAS-Übung "The Allies 2026"

Die ATLAS-Einsatzübung fand am Gelände des Wiener Hafens statt.

© BMI/ Gerd Pachauer

Europäische Spezialeinheiten übten in Wien für den Ernstfall.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .