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Lenken von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen

Lenker mit Hauptwohnsitz in Österreich

Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist sind der ausländische Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass innerhalb dieses Monats die inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte, darf das Fahrzeug ein weiteres Monat verwendet werden. Danach sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Die Ablieferung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.

Achtung:
Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn der Lenker nicht selbst Zulassungsbesitzer ist. Es handelt sich um eine gesetzliche Vermutung, die im Fall der Anzeige vom beschuldigten Lenker widerlegt werden kann. Die Beweislast liegt beim Angezeigten.

Lenker mit Nebenwohnsitz in Österreich

Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben (etwa weil der Lenker den Nebenwohnsitz in Österreich hat), ist auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden.

Ziehen eines ausländischen Anhängers

Auf Antrag eines österreichischen Zulassungsbesitzers hat die Behörde für Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen, Kennzeichentafeln mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges auszugeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat. Diese zusätzliche Kennzeichentafel ist am Anhänger so anzubringen, dass das ausländische Kennzeichen verdeckt ist.


LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27, 1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in Wien 3, Dietrichgasse 27.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .