Vorsicht beim Abschießen von Feuerwerkskörpern
Beim Abschießen von Knallkörpern und Raketen kommt es oft zu schweren Verbrennungen, Augenverletzungen oder Verletzungen, die bis zum
Verlust von Körperteilen führen. Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkoholeinfluss, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörpern
an nicht berechtigte Personen oder selbst produzierte Knaller und illegale in Österreich verbotene Böller verursachen nicht nur schwere
Verletzungen, sondern auch erhebliche Sachschäden. Die Polizei geht bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz vor, um eine Gefährdung und
Belästigung durch missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu vermeiden. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen
Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden. So werden jedes Jahr in Österreich etwa
drei Tonnen Material sichergestellt, das anschließend vom Entschärfungsdienst des Bundeskriminalamtes vernichtet wird.
"Gut 80 Prozent der Feuerwerkskörper stammen aus asiatischer Produktion, viele sind per Hand gefertigt. Da kann es immer wieder zu
Fehlfunktionen kommen", sagt Entschärfungsspezialist Thomas Csengel. Aus dem Ausland selbst importierte Böller stellen laut den Experten eine
unkalkulierbare Gefahr dar. "Wir empfehlen, die Feuerwerkskörper im Inland zu kaufen. Da können die Händler beraten, Sicherheitsbestimmungen
erläutern und Tipps geben", erläutert Csengel. Alles, was man selbst importiert, kann nach dem Pyrotechnikgesetz illegal und somit gefährlich
sein, weil es nicht den Qualitätskriterien entspricht. Es könnten chemische Stoffe verwendet werden, die gefährlich und gesundheitsschädlich
sind. Die meisten Unfälle passieren, "weil oft Alkohol im Spiel ist, und weil selbst gebastelt wird, damit die Explosionen größer und
intensiver ausfallen", sagt Helmut Szagmeister vom Entschärfungsdienst.
Tipps im Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Vor der Verwendung von pyrotechnischen Artikeln ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten.
- Raketen müssen aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben abgeschossen werden. Bei verbogenen oder sogar gebrochenen
Leitstäben von Raketen dürfen diese nicht mehr verwendet und niemals aus der Hand abgeschossen werden.
- Schließen Sie Fenster, Haus- und Balkontüren, damit eventuelle "Irrläufer" keine Brände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verursachen
können.
- Eventuelle "Zündversager" keinesfalls aufheben, sondern liegen lassen.
- Pyrotechnische Gegenstände sind aufgrund ihres Aufbaus und ihrer Beschaffenheit dafür bestimmt Rauch, Feuer, Druck und auch Farben zu
erzeugen. Bei unsachgemäßer oder leichtsinniger Verwendung von Pyrotechnik kann es zu schweren Verletzungen kommen.
Verwendung im Ortsgebiet
Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche,
Sprungräder und andere) im Ortsgebiet ist generell verboten. Ausnahmeregelungen können durch den Bürgermeister erteilt werden. Dieser kann mit
Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Ungeachtet dieser Verordnung ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
der Kategorie F2 innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung verboten. Die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb und in
unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten ist grundsätzlich
verboten.
Verwendung in geschlossenen Räumen
In geschlossenen Räumen dürfen nur pyrotechnische Artikel verwendet werden, die aufgrund ihrer Art dafür bestimmt sind. Dies sind F1- und
vereinzelt F2-Produkte. Unter F1-Produkte fallen in erster Linie Tischfeuerwerke, Traumsterne, Knallbonbons, Partyknaller sowie
Konfettiartikel. Die Verwendung von F2-Produkten in geschlossenen Räumen ist nur erlaubt, wenn dies am Gegenstand oder in dessen
Gebrauchsanweisung ausdrücklich vorgesehen oder für zulässig erklärt ist.