Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA)
Der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung (SVA) obliegt beispielsweise die Gefährdungseinschätzung bei zielgerichteter
Gewalt, Gewalt in der Familie und ähnlichen Gefährdungslagen. Hinzu kommen Vollzugsmaßnahmen im Bereich Prostitutionswesen,
Verwaltungsvollstreckmaßnahmen nach internationalen Abkommen und die Führung des Strafregisters. Auch das Vereins-, Versammlungs-,
Medienrechts- und Veranstaltungswesens gehört zum Aufgabenspektrum der SVA.