Hilfe bei Gewalt

Foto

Hilfe bei Gewalt in der Privatsphäre

Im Jahr 2021 sprach die Wiener Polizei über 4.000 Betretungs- und Annäherungsverbote gegen gewaltbereite Menschen aus. Über 3.500 Gefährderinnen und Gefährder wurden weggewiesen*. Zu den Opfern zählen meist Frauen, Kinder und ältere Menschen. Die Gewalt passiert zum größten Teil zu Hause – an einem Ort, an dem sich die Personen eigentlich in Sicherheit wiegen sollten.

Wer sind die Täterinnen und Täter?

Gewaltbereite Menschen waren meist selbst Opfer von Gewalttaten. Sie haben bestimmte Verhaltensweisen und Muster erlernt, die sie oft nicht allein beenden können. Gespräche mit professionellen Fachexpertinnen und -experten von diversen Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen können dabei helfen, auf den richtigen Weg zu kommen. Die Einrichtungen bieten kostenlose Angebote an, die auch anonym genutzt werden können.

Aufgabe der Polizei

Nach einer häuslichen Gewalt spricht die Polizei ein Betretungsverbot gegen die Gefährderin oder den Gefährder aus. Die Person darf für zwei Wochen die Wohnung und den umliegenden Bereich von 100 Metern nicht betreten. Die Polizei darf auch die Person aus der Wohnung weisen, wenn sie diese nicht aus eigenem verlässt. Das Annäherungsverbot ist ortsunabhängig, sodass es dort gültig ist, wo sich die gefährdete Person aufhält.
Der Schlüssel der Gefährderin oder des Gefährders wird von der Polizei abgenommen. Dringend benötigte Gegenstände können von der Person vor Ort mitgenommen werden. Werden zu einem späteren Zeitpunkt noch persönliche Sachen aus der Wohnung benötigt, können diese nur in Begleitung der Polizei abgeholt werden.
Das Betretungs- und Annäherungsverbot wird in den zwei Wochen von der Polizei kontrolliert. Gefährderin oder Gefährder und gefährdete Person müssen sich an das Verbot halten. Bei Zuwiderhandeln wird eine Strafe verhängt.

Im Notfall 133 wählen

Scheuen Sie sich nicht bei Gefahr die Polizei zu rufen. Das gilt auch für Zeugen und Personen, die mit gewaltbereiten Menschen Kontakt haben.

*Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2021, Bundeskriminalamt


Artikel Nr: 387071
vom Montag,  07.November 2022,  08:00 Uhr.

Reaktionen bitte an die LPD Wien

Teilen

BMI - Heute

Verfassungsschutzbericht 2024

Innenminister Gerhard Karner, Staatssekretär Jörg Leichtfried und DSN-Direktor Omar Haijawi-Pirchner präsentierten am 26. Mai 2025 den Verfassungsschutzbericht 2024.

© BMI/Karl Schober

Ein Anstieg wurde in den Bereichen Extremismus, Spionage und Bedrohungen kritischer Infrastruktur verzeichnet. Die größte Bedrohung stellt der islamistische Extremismus dar.


INTERNATIONALES & EU

Arbeitstreffen in Paris

Innenminister Gerhard Karner mit Benjamin Haddad, beigeordneter Minister für Europa von Frankreich, dem französischen Innenminister Bruno Retailleau und Europaministerin Claudia Plakolm.

© BKA/Brauneis

Ein verstärkter EU-Außengrenzschutz, Rückkehrzentren in Drittstaaten, Abschiebungen nach Afghanistan sowie die Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts standen im Fokus des Arbeitstreffens zwischen Innenminister Gerhard Karner und seinem französischen Amtskollegen Bruno Retailleau in Paris.