Landesverkehrsabteilung zieht Bilanz

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Gefahrengutkontrolle durch die Landesverkehrsabteilung Wien

Für Sicherheit und Ordnung sorgen die Polizistinnen und Polizisten der Landesverkehrsabteilung auf Wiens Straßen. Die Fachexperten sind u.a. auf den Gebieten Roadrunner Szene, Alkohol- und Drogenlenker, Fahrrad- und Scooterlenker spezialisiert. Ein wichtiger Bereich ist auch die Überprüfung des Güterverkehrs, um die Verkehrssicherheit zu heben und den Schutz der Berufskraftfahrer zu gewährleisten.

Ruhezeiten missachtet

Lenker von Lastkraftwagen benötigen für ihre Transportfahrten einen Wegstreckenmesser und einen Fahrtschreiber. Auf dem wird vermerkt, ob der Lenker die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten hat.

Polizeikräfte der Landesverkehrsabteilung Wien führten am 18. März 2023 eine Gefahrgutkontrolle im Bereich der Wiener Außenring-Schnellstraße durch. Dabei fiel ihnen ein Sattelzug mit türkischer Zulassung auf, der Schlangenlinien fuhr. Im Sattelzug befanden sich ätzende und entzündende Produkte. Bei der Anhaltung stellten die Polizisten fest, dass der Lkw-Fahrer seit über zwölf Stunden ohne Pause unterwegs war. Die Fahrerkarte wurde entweder mehrmals oder auch von fremden Fahrern verwendet. Weiterfahren durfte der Lenker nicht mehr. Eine Sicherheitsleistung wurde eingehoben.

Schwerpunktaktion

Vom 17. auf den 18. März 2023 führten die Polizeikräfte der Wiener Landesverkehrsabteilung eine Schwerpunktaktion im Wiener Stadtgebiet durch. Dabei wurden die Beamten von der Landesfahrzeugprüfstelle, einer Schnellrichterin und einer Amtsärztin der Wiener Polizei unterstützt.

Die polizeiliche Bilanz:

• Über 430 verkehrspolizeiliche Anzeigen, davon vermehrt wegen Schnellfahrens
• Sieben Führerscheinabnahmen, davon eine wegen Lenken eines Kfz in einem suchtgiftbeeinträchtigten Zustand
• Vier Kennzeichenabnahmen wegen technischer Mängel oder Aufhebung der Versicherung
• Einhebung von zehn Organstrafverfügungen
• Ausstellung mehrerer Strafverfügungen durch die Schnellrichterin von beinahe 3.000 EUR
• Die höchste gemessene Geschwindigkeitsübertretung betrug 174 km/h anstatt der erlaubten 100 km/h.


Artikel Nr: 400716
vom Mittwoch,  22.März 2023,  08:00 Uhr.

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