Lockdown: Polizeikontrollen bleiben

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Während des Lockdowns wird von der Polizei auch bei Verkehrskontrollen intensiv kontrolliert

Seit 22. November 2021 gilt: Lockdown für alle. Die eigenen vier Wände dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verlassen werden. Außer die Grundversorgung, schließt der gesamte Handel. Es gelten wieder Kontaktbeschränkungen.

So wie in der Phase "2G" und in der Phase "Lockdown für Ungeimpfte" wird die Polizei weiterhin intensiv kontrollieren. Kontrolliert wird im allgemeinen Streifendienst wie zB bei Verkehrskontrollen, aber auch während Schwerpunktaktionen durch die Bereitschaftseinheit. Dabei werden spezielle Streifen mit der Gesundheitsbehörde in jedem Bezirk durchgeführt.

Mitwirkungspflicht
Bei jeder polizeilichen Amtshandlung werden die Bestimmungen des Lockdowns kontrolliert. Sollten für die Bürgerinnen und Bürger eine Ausnahme der Ausgangsbeschränkung bestehen, muss man diese Ausnahme gegenüber der Polizei glaubhaft machen.

"Die Kontrollen des Lockdowns sind notwendig, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Ich appelliere hierbei an die Verantwortung der Menschen die Polizei bei ihrem schwierigen Dienst zu unterstützen", sagte der Innenminister Karl Nehammer.

Die Ausgangsbeschränkung gilt rund um die Uhr. Die Wohnung darf nur in Ausnahmefällen verlassen werden:

• Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. Lebensmittelhandel, Apotheken, Post oder Banken)
• Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
• Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
• Um einzelne wichtige Bezugspersonen zu treffen
• Gesundheitsdienstleistungen
• Religiöse Grundbedürfnisse
• Versorgung von Tieren
• Arbeit und Ausbildung
• Körperliche und psychische Erholung
• Behördliche oder gerichtliche Termine, die sich nicht aufschieben lassen
• Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie

Österreichweite Bilanz der letzten Woche
In der Zeit von Montag bis Samstag wurden:
• 150.000 Kontrollen durchgeführt
• 800 Anzeigen erstattet
• Organmandate erlassen

"Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger auf, die geltenden Maßnahmen ernst zu nehmen und einzuhalten. Die Polizei ist Partner der Bevölkerung und Partner der Gesundheitsbehörden, deshalb werden wir mit Augenmaß und mit Hausverstand, aber wenn nötig auch mit gebotener Schärfe diese Kontrollen umsetzen", so der Innenminister.


Artikel Nr: 369657
vom Dienstag,  23.November 2021,  09:36 Uhr.

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