Jugendgewalt – Strafmündigkeit

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Strafmündigkeit bei Jugendlichen

Thomas und Bernhard wollten unbedingt zu dem angesagten Konzert gehen, von dem jeder in der Schule sprach. Doch leider gab es ein Problem. Das Konzert war ausverkauft. Thomas wusste jedoch, wer aus der Schule Karten gekauft hatte. Nach der Schule wartete Thomas auf einen Jungen, der eine Klasse unter ihm war. „Gib mir deine zwei Konzertkarten. Wenn nicht, dann breche ich dir die Nase“. Vor lauter Angst übergab ihm der Junge die Karten.

Ab dem 14. Geburtstag strafbar

Jugendliche ab dem 14. Geburtstag werden strafrechtlich belangt, wenn sie eine gerichtlich strafbare Handlung oder eine Verwaltungsübertretung begannen haben. Ebenso werden Jugendliche zur Kassa gebeten, wenn Schadenersatz eingeklagt wird. Personen zwischen 14 und 18 Jahren zählen als Jugendliche im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Bei einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe erhält dieser Personenkreis die Hälfte der sonst im Gesetz geregelten Strafen.

Unter 14 Jahren sind Kinder in Österreich nicht strafbar und werden weder angezeigt noch verurteilt. Dennoch können andere Maßnahmen gesetzt werden, wie zum Beispiel die Unterbringung in eine betreute Wohngemeinschaft. Eltern, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, werden in der Regel den entstandenen Schaden bezahlen müssen.

Vernehmung durch die Polizei

Hat ein Jugendlicher eine Strafe begannen, erhält dieser eine Ladung zur Vernehmung. Bei der dieser hat der Jugendliche das Recht eine Vertrauensperson mitzunehmen. Das können der gesetzliche Vertreter, ein Erziehungsberechtigter, ein Angehöriger, ein Lehrer, ein Erzieher oder ein Vertreter des Jugendwohlfahrtsträgers, der Jugendgerichtshilfe oder der Bewährungshilfe sein.

Nach der Vernehmung wird die Strafanzeige der Staatsanwaltschaft übermittelt, die über den weiteren Vorgang entscheidet. Entweder wird das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben. Wird Anklage erhoben, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Im Strafverfahren müssen Jugendliche von einem Anwalt vertreten werden. Falls sich Jugendliche keinen Anwalt leisten können, stellt das Gericht eine Verfahrenshilfe zur Verfügung.

Mögliche Strafen

Je nach Art und Schwere der Straftat werden die Strafen verhängt. Das können eine Geldstrafe oder gemeinnützige Stunden sein, aber auch ein Schuldspruch ohne Strafe. Bei schwerwiegenden Straftaten kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.


Artikel Nr: 374936
vom Montag,  21.März 2022,  08:00 Uhr.

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