Feuerwerke zum Jahreswechsel

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Grafik Pyrotechnik Klassen

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Grafik Verbote Pyrotechnik ©  LPD Wien

Es ist zwar kaum zu glauben, aber schon wieder steht der Jahreswechsel vor der Tür. Da möchte man natürlich, trotz eines schwierigen Jahres, am liebsten einen krönenden Abschluss machen. Und wie könnte das besser gelingen als mit schönen Feuerwerken und ein paar Krachern? Aber Vorsicht! Pyrotechnikgesetze gelten auch an Silvester!

Grundsätzlich muss eines vorab gesagt werden: Aus Brandschutz-, Lärmschutz- und sicherheitstechnischen Gründen rät die Wiener Polizei von der Veranstaltung privater Feuerwerke ab! Gerade in dicht bewohnten Gebieten, ist die Unfall- und Brandgefahr besonders hoch! Wer dennoch nicht auf Feuerwerke verzichten möchte ist gut beraten sich an folgende Regeln zu halten:

Einkauf:
Kategorie F1: Dazu zählen Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerke und Wunderkerzen. Diese dürfen ab 12 Jahren gekauft werden. Der Käufer muss über keine speziellen Vorkenntnisse zur Handhabung verfügen.
Kategorie F2: Darunter fallen Knallfrösche, Piraten, Vulkane und Leuchtbatterien. Diese dürfen von Personen ab einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden. Spezielle Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Kategorie F3 und F4: Sie beinhalten Raketen, Knallkörper, Feuerwerksbomben und Kugelbomben und setzen nicht nur ein Mindestalter von 18 Jahren, sondern auch Fachkenntnisse voraus.
Kategorie S1: Bei dieser Kategorie handelt es sich um lose pyrotechnische Sätze. Dazu gehören Bengalfeuer und Rauchpulver. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Fachkenntnisse werden beim Kauf nicht vorausgesetzt.

Verwendung:
Bitte bedenken Sie, dass pyrotechnische Gegenstände nicht an allen Orten zum Einsatz kommen dürfen. An manchen Orten herrscht ein absolutes Feuerwerks- und Böllerverbot, an manchen ein bedingtes, welches durch spezielle Bewilligungen aufgehoben werden kann. Konkret gilt das absolute Verbot für alle Orte an denen explosive Stoffe gelagert werden, wie beispielsweise an Tankstellen. Ein bedingtes Verbot gilt innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Kranken- und Pflegeanstalten, Alters- und Kinderheimen, religiösen Einrichtungen, Erholungsheimen, Tierheimen sowie Tiergärten. Auch in oder in der Nähe größerer Menschenansammlungen dürfen Feuerwerkskörper ausschließlich nach der Einholung einer speziellen Bewilligung abgeschossen werden. Dasselbe gilt für Straßen, Brücken und Parkplätze.

Strafbestimmungen:
Die Strafen bei Verstößen gegen die Bestimmungen bezüglich Erwerb, Besitz und Verwendung von Pyrotechnik variieren zwischen bis zu €50,- bei Übertretungen die mittels Organstrafverfügung geahndet werden und bis zu €3600,- bei Anzeigenlegung.


Die Wiener Polizei wünscht Ihnen und Ihren Lieben einen guten Rutsch ins neue Jahr!


Artikel Nr: 371179
vom Donnerstag,  30.Dezember 2021,  08:32 Uhr.

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