Versammlungen an öffentlichen Plätzen

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Serie Jugend & Recht: Thema "Versammlungen".

Jeder Mensch hat das Recht, öffentlich seine Meinung zu sagen. Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht und ist im Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Um jedoch eine Versammlung im öffentlichen Raum abhalten zu können, gibt es gewisse Regeln, die wir in diesem Artikel erklären werden.

Doch was genau ist eine Versammlung? Bei einer Versammlung (Kundgebung, Demonstration) kommen mindestens drei Menschen zusammen, um gemeinsam auf eine bestimmte Problematik aufmerksam zu machen, damit Veränderungen durchgeführt werden sollen. Die Demonstrationen finden unter freien Himmel statt. Meist werden Transparente, Plakate und Lautsprecher verwendet, damit das Thema für die Öffentlichkeit deutlich sichtbar ist.

Wie wird eine Versammlung angemeldet? Die geplante Veranstaltung muss mindestens 48 Stunden schriftlich bei der Behörde angezeigt werden. Dafür ist der Zweck, der Ort und die Zeit bekanntzugeben. In der Bundeshauptstadt ist als Behörde die Landespolizeidirektion Wien zuständig.

Was ist bei einer Versammlung verboten? Es sind jegliche Waffen und Vermummungen verboten sowie Verstöße gegen das Strafgesetzbuch wie z.B. Sachbeschädigungen im Zuge der Demonstration. Jede Person, die dagegen verstoßt, macht sich strafbar.

Sind Hochzeitszüge auch Versammlungen? Nein. Informationsstände, Verteilung von Werbematerial, Wahlveranstaltungen, Hochzeitszüge oder kirchliche Märsche fallen nicht unter das Versammlungsgesetz.

Die Begleitung von Versammlungen in Wien ist eine wesentliche Aufgabe der Polizei. Jeder hat das Recht sich friedlich zu versammeln und seine Meinung zu äußern. Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und darf nicht missbraucht werden, um Gewalt auszuüben oder die öffentliche Ordnung zu stören.


Artikel Nr: 427897
vom Mittwoch,  29.Mai 2024,  08:00 Uhr.

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