Hundehaltung

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Thema "Hundehaltung" aus der Serie "Jugend und Recht".

Dass der Hund der beste Freund des Menschen ist, zeigt eine Statistik der Stadt Wien aus dem Jahr 2023. In den Wiener Haushalten leben über 57.900 Hunde. Wie Tiere richtig gehalten werden sollen, wird im Wiener Tierhaltegesetz geregelt.

Leinen oder Maulkorbpflicht

Sind Hundebesitzer mit ihrer Vierbeinen an öffentlichen Orten wie Straßen, Plätze oder öffentlich zugängliche Gebäude unterwegs, müssen Hunde an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Besonders an Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen, ist neben der Leinenpflicht auch der Maulkorb zusätzlich dem Hund aufzusetzen. Das sind Orte wie Lokale, öffentliche Verkehrsmittel, Veranstaltungen.

Spielplätze

Auf Kinderspielplätzen sind Hunde verboten. Für die Vierbeiner bietet die Stadt Wien insgesamt 187 Hundezonen (Quelle: Stadt Wien, 1.9.2023), bei denen sich die Tiere frei bewegen können. In diesen Zonen brauchen die Hunde keine Leine und keinen Maulkorb tragen.

Listenhunde

12 Hunderassen werden in Wien als Listenhunde geführt. Darunter zählen: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino.

Für diese Hunderassen wird ein Hundeführerschein benötigt. Die Prüfung ist bei der Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) zu stellen. Prüflinge müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Prüfung kann absolviert werden, wenn der Listenhund bereits drei Monate in Haltung lebt und das sechste Lebensmonat überschritten hat. Bis zur positiv abgelegten Prüfung muss der Hund einen Maulkorb tragen. Personen unter 16 Jahren dürfen weder einen Listenhund halten, besitzen noch mit diesem Gassi gehen.

Rechtliches

Alle Hunde in Wien müssen vom Tierarzt gechippt und registriert werden. Eine Hundesteuer muss entrichtet werden. Ebenso ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen, damit mögliche Sachschäden oder Verletzungen, die durch den Hund verursacht wurden, gedeckt sind.
Gefährliche Wildtiere dürfen in Wien nicht gehalten werden und sind strikt verboten. Universitäten, Zoos, Tierheime, Tierhändler sowie Erzeuger von Arzneimittel, die eine behördliche Bewilligung vorlegen können, sind davon ausgenommen.


Artikel Nr: 430698
vom Freitag,  26.Juli 2024,  08:00 Uhr.

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