E-Bikes und Pedelecs

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Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike.

Wenn von Elektrofahrrädern gesprochen wird, wird hauptsächlich das Wort E-Bike verwendet. Doch zwischen den tatsächlichen Elektrofahrrädern, auch genannt Pedelecs und E-Bikes gibt es einen Unterschied.

Beide Fahrzeugarten, E-Bikes und Pedelecs, sind Fahrräder nach der Straßenverkehrsordnung. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass ein Pedelec den Fahrer nur beim Treten unterstützt, hingegen ein E-Bike auch ohne Pedalunterstützung fahren kann.

Pedelec

Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Sobald der Radfahrer in die Pedale tritt, schaltet sich der Elektromotor als Unterstützung dazu. Die Motorunterstützung kann individuell auf die Fahrbedürfnisse angepasst werden. Somit ist es auch möglich, komplett auf den Motor zu verzichten und kann manuell ausgeschalten werden.

E-Bike

Ein E-Bike kann auch ohne Pedalunterstützung fahren. Durch einen Drehgriff oder einem Knopf am Lenker kann diese Funktion aktiviert werden.

Vorschriften

• Pedelecs und E-Bikes dürfen die maximale Dauerleistung von 250 Watt und die Bauartgeschwindigkeit max. 25 km/h nicht übersteigen.
• Kinder unter 12 Jahren müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, begleitet werden und einen Helm tragen. Personen ab 12 Jahren können ohne Begleitung mit den Fahrzeugen fahren oder wenn sie im Besitz eines Radfahrführerschein sind.
• Pedelecs und E-Bikes sind auf Radfahranlagen zu benutzen. Wenn sie mehrspurig und bis 100 cm breit sind oder einen Anhänger mit einer Breite bis zu 100 cm ziehen, dürfen sie auch auf der Fahrbahn fahren.
• Nebeneinanderfahren ist auf Radwegen, Fahrradstraßen, Wohnstraßen und in Begegnungszonen sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern erlaubt.
• In Fußgängerzonen dürfen Radfahrer nur fahren, wenn das Befahren mit Fahrrädern ausdrücklich erlaubt ist.
• Pedelecs und E-Bikes benötigen dieselben Ausrüstungsgegenstände wie normale Fahrräder: Klingel, zwei Bremsen, Schweinwerfer, Rücklicht, Rückstrahler, Reflektoren an Speichen und Pedalen.
• Die Alkoholgrenze liegt bei 0,8 Promille.


Artikel Nr: 446580
vom Mittwoch,  09.Juli 2025,  08:00 Uhr.

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