Kinderrechte Teil 3

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Thema Kinderrechte aus der Serie Jugend und Recht

Diese Rechte schützen Kinder davor, schlecht behandelt zu werden und sorgen dafür, dass jedes Kind – egal ob mit oder ohne Behinderung – sicher und glücklich aufwachsen kann. Kinder haben das Recht in einer Umgebung zu leben, in der sie sich entfalten können und sich wohlfühlen.

Artikel 5: Recht auf gewaltfreie Erziehung

Niemand darf einem Kind wehtun – weder körperlich noch mit Worten. Das bedeutet, dass Eltern, Lehrer oder andere Erwachsene ein Kind niemals schlagen oder ihm Angst machen dürfen. Auch seelische Verletzungen, wie jemanden ständig zu beschimpfen oder schlecht zu behandeln, sind verboten. Kinder sollen in einem Zuhause aufwachsen, in dem sie sich sicher und geliebt fühlen.

Außerdem haben alle Kinder das Recht auf Schutz vor Ausbeutung, also davor, dass jemand sie unfair behandelt, wie zum Beispiel sie arbeiten zu lassen oder sie zu missbrauchen. Sollte ein Kind Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden, hat es das Recht, Hilfe und Unterstützung zu bekommen.

Artikel 6: Recht auf Schutz und Fürsorge bei Behinderung

Kinder mit Behinderungen brauchen oft besondere Unterstützung und Schutz, um gut aufwachsen zu können. Jedes Kind mit einer Behinderung hat deshalb das Recht, die Hilfe zu bekommen, die es braucht. Egal ob in der Schule, beim Spielen oder im Alltag – es ist wichtig, dass alle Kinder gleichbehandelt werden, ob mit oder ohne Behinderung. So können sie alle die gleichen Chancen haben und am Leben teilnehmen, wie es für sie am besten ist.

Erfahren Sie nächste Woche mehr über die Kinderrechte zu den Artikel 7 und 8.


Artikel Nr: 437050
vom Freitag,  13.Dezember 2024,  08:00 Uhr.

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