Kleinfahrzeuge im Straßenverkehr

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Fun- und Trendsportgeräte - Kleinfahrzeuge.
(Symbolbild)

Immer mehr alternative Fortbewegungsmittel werden von Menschen auf Gehwegen oder in Parks verwendet wie etwa Oxboard, Hovertrax oder Angelboard. Um welche Kleinfahrzeuge es sich dabei handelt und wo damit gefahren werden darf, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kleinfahrzeuge mit Elektroantrieb

E-Board, Oxboard, Hovertrax, Angelboard, Self Balance Board, Mini-Segway, Hoverboard, e-Skateboard

Diese Fahrzeuge sind selbstbalancierende elektrisch angetriebene Rollbretter mit zwei bis vier Rädern.

City Wheel, E-Einrad, kniegelenktes E-Board

Ein elektrisch betriebenes Einrad besitzt keine Lenkvorrichtung, ebenso hat ein E-Board mit Knielenkung keine klassische Lenkstange. Diese Fahrzeuge sind selbstblancierende Fahrzeuge, die jedoch keine Fahrzeuge im Sinne der StVO sind.

Wo darf gefahren werden

Mit den Kleinfahrzeugen darf nur auf Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, wenn dadurch keine Fußgänger oder der Verkehr auf der Fahrbahn gefährdet oder behindert werden. In Wohn- und Spielstraßen müssen die Verhaltensvorschriften für Fußgänger eingehalten werden.

Mindestalter

Da diese Fahrzeuge mit Elektroantrieb betrieben werden, müssen Kinder unter 12 Jahren von einer Aufsichtsperson begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Allein dürfen sie mit den Kleinfahrzeugen nur fahren, wenn sie 12 Jahre alt sind oder wenn sie im Besitz eines Radfahrausweises sind.

Kleinfahrzeuge mit Muskelkraft

Einrad

Dieses Bewegungsmittel besteht nur aus einem Rad.

Dreirädrige Kleinfahrzeuge/Scooter

Die kleinrädrigen Roller haben drei Räder (zwei vorne und eins hinten), die eine maximale Felgendurchmesser von 300mm haben. Dazu besitzt das Fahrzeug eine Lenkstange und ein Trittbrett.

Micro-Scooter (Klein- oder Miniroller)

Die Mirco-Scooter haben wie die dreirädrigen Kleinfahrzeuge eine Lenkstange und ein Trittbrett. Bei diesen Fahrzeugen wird nur auf zwei Rädern (je eins vorne und eins hinten) gefahren.

Wo darf gefahren werden

Mit den Kleinfahrzeugen darf nur auf Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, wenn dadurch keine Fußgänger oder der Verkehr auf der Fahrbahn gefährdet oder behindert werden. In Wohn- und Spielstraßen müssen die Verhaltensvorschriften für Fußgänger eingehalten werden.

Mindestalter

Diese Fahrzeuge werden mit Muskelkraft betrieben, somit liegt das Mindestalter bei 8 Jahren.


Artikel Nr: 444329
vom Montag,  19.Mai 2025,  10:30 Uhr.

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