Der Urlaub naht und die Vorfreude steigt von Tag zu Tag. Die Pläne sind fertig geschmiedet und alle Buchungen getätigt. Aber haben Sie auch an alle nötigen Reisepässe gedacht?
• Um es gleich vorweg zu sagen: Auch im Schengen-Raum der EU herrscht Ausweis- bzw. Reisepasspflicht. Der nationale oder auch der internationale Führerschein reichen bei einer Grenzkontrolle oder auch bei der Passkontrolle am Flughafen nicht. Sollten Sie den Schengen-Raum verlassen, müssen Sie unbedingt einen Reisepass mitnehmen.
• Ebenso wenig sollten Sie sich auf einen abgelaufenen Reisepass verlassen.
• Da die Passämter der Stadt Wien kurz vor Beginn der Urlaubssaison mit einer erhöhten An-zahl von Anträgen auf Verlängerung des Reisepasses zu kämpfen haben und sich Bearbeitungszeiten in die Länge ziehen können, empfiehlt es sich, gleich zu Beginn des Jahres die Gültigkeit des Reisepasses zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig einen Termin beim Amt zu buchen. In Wien können Sie dazu im Übrigen die Passservicestelle jedes beliebigen Bezirksamtes aufsuchen, unabhängig von Ihrem Wohnbezirk.
• Ein Notpass kann ausgestellt werden, wenn Sie Ihren Pass im Urlaubsland verlieren oder er Ihnen gestohlen wird. Dafür zuständig ist das jeweilige österreichische Konsulat oder die österreichische Botschaft im Urlaubsland. Der Notpass gilt anschließend nur für eine begrenzte Zeit und kann nur nach einer Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizei ausgestellt werden. Zurück in Österreich muss eine erneute Anzeige bei der österreichischen Polizei erstattet werden.
• Kinder benötigen seit 2012 einen eigenen "Kinderreisepass." Eine Miteintragung im Reisepass eines Elternteils reicht nicht mehr. Auch der Kinderreisepass muss in regelmäßigen Abständen verlängert werden, abhängig vom Alter des Kindes. Reist das Kind nicht mit den Eltern mit, sondern mit anderen Verwandten oder Freudinnen oder Freunden, empfiehlt sich die Ausstellung einer Vollmacht in der Sprache des Urlaubslandes.
• Mitreisende Hunde, Katzen oder Frettchen benötigen seit 2004 innerhalb der EU einen eigenen Heimtierausweis (Pet-Passport). Dieser kann bei allen Tierärztinnen oder Tierärzten oder bei der Veterinärmedizinischen Universität Wien beantragt werden. Andere Haustierarten (auch exotische) benötigen keinen eigenen Pass. Bedenken Sie allerdings bitte, dass je nach Fluglinie und Urlaubsland eigene Einreisebestimmungen für Tiere gelten können. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie nicht innerhalb der EU reisen.
• Wer in das Vereinigte Königreich, bzw. das britische Commonwealth reisen möchte, muss sich seit April 2025 online für die Electronic Travel Authorisation (ETA) registrieren. Einen Link zur Anmeldung finden Sie unter diesem Artikel. Britische Behörden empfehlen, die Registrierung spätestens drei Tage vor Reiseantritt durchzuführen.
• Für die meisten Länder außerhalb der EU gelten spezielle Einreise- und Visabestimmungen. Informieren Sie sich dazu am besten rechtzeitig auf der Homepage des Österreichischen Außenministeriums.
Weitere Informationen:
Artikel Nr: 444679
vom Montag,
14.Juli 2025,
08:00 Uhr.
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