Überhöhte Fahrgeschwindigkeit, Alkohol am Steuer, Drogenmissbrauch – es gibt viele Gründe für Verkehrskontrollen, um die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten gewährleisten zu können. Bei Alkohol- und Drogeneinfluss ist das Risiko andere Personen zu verletzten oder Sachen zu beschädigen sehr hoch, da die kognitiven Fähigkeiten nicht mehr gegeben sind. So wurden im Jahr 2025 von der Wiener Polizei 3.138 Fahrzeuglenker wegen Alkoholmissbrauchs und 2.341 Drogenlenker angezeigt.
Atemalkoholkontrollen im Straßenverkehr
Polizeikräfte sind jederzeit berechtigt, den Atemalkoholgehalt bei Personen zu kontrollieren, wenn diese ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder versuchen dieses zu lenken oder in Betrieb nehmen wollen. Bei einem Verdacht auf Alkoholbeeinträchtigung oder bei einem Verkehrsunfall sind die Polizeikräfte ebenfalls berechtigt, den Atemalkoholgehalt mittels Alkomatgerät zu überprüfen.
Drogenkontrollen im Straßenverkehr
Neben Atemalkoholkontrollen können besonders geschulte Organe der Straßenaufsicht auch Suchtgiftkontrollen durchführen. Dabei wird mit einem Speichelvortestgerät oder Teststreifen überprüft, ob möglicherweise Drogen konsumiert wurden. Besteht der Verdacht auf eine Beeinträchtigung durch Suchtgift, wird die betroffene Person zu einem Arzt gebracht. Dort wird eine Blutprobe entnommen, um das Ergebnis medizinisch zu bestätigen.
Maßnahmen bei Alkohol- oder Drogenbeeinträchtigung
Befindet sich eine Person in einem beeinträchtigten Zustand durch Alkohol oder Suchtgift oder liegt der Alkoholgehalt über 0,5 Promille, darf die Person das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb nehmen.
Die Polizei kann dafür verschiedene Maßnahmen setzen:
• Abnahme des Fahrzeugschlüssels
• Absperren oder Abstellen des Fahrzeugs
• Anbringen technischer Sperren
Artikel Nr: 458134
vom Dienstag,
10.März 2026,
12:10 Uhr.
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