Transporträder

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Transportfahrräder - Was ist zu beachten.

Transporträder oder auch Lastenfahrräder genannt, werden immer mehr auf Wiens Straßen gesehen. Bei der Beladung und Beförderung von Kindern sind gewisse Regeln einzuhalten. Welche dies sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Beim Transportfahrrad wird zwischen Frontlader oder Longtails unterschieden. Beim Frontlader ist die Ladefläche zwischen dem Lenker und dem Vorderrad angebracht, während beim Longtail die Ladefläche auf einem verlängerten Gepäckträger angebracht ist. Frontlader haben eine bessere Sicht auf die Ladung, benötigen jedoch anfangs mehr Übung beim Fahren, da der Transportschwerpunkt vorne liegt. Mehr Platz für Lasten und Kinder bieten die Longtails. Diese lassen sich auch leichter fahren, da sie sich dem Fahrverhalten eines klassischen Fahrrads ähneln.

Transport von Kindern

Für die Beförderung von Kindern wird eine geeignete Transportkiste benötigt, die mit einem Gurtsystem ausgerüstet ist, das von Kindern nicht leicht zum Öffnen ist. Die Transportkiste darf vor oder hinter dem Fahrer angebracht werden. Jedes Kind benötigt in der Transportkiste einen eigenen Sitzplatz mit Gurt. Je nach Modell und Hersteller ist es erlaubt, eines oder mehrere Kinder in der Transportkiste mitzunehmen. Kinder unter 12 Jahren müssen während der Fahrt einen Fahrradhelm tragen. Die Person, die das Transportrad lenkt, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Beladung der Kiste

Informieren Sie sich beim Kauf eines Transportrades über die maximale Zuladung und dem Gesamtgewicht beim Hersteller. Bei mehrspurigen Transporträdern liegt die maximale Beladung bei 250 Kilogramm. Bei einspurigen Transporträdern gibt es zwar kein gesetzliches Limit, dennoch ist ein sicherer Transport zu gewährleisten.
• Es dürfen keine Gegenstände transportiert werden, die das Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung behindern, die freie Sicht oder die Bewegungsfreiheit des Fahrers beeinträchtigen, Personen gefährden oder Sachen beschädigen können.
• Je schwerer die Ladung, desto tiefer und mittiger sollte sie gelagert werden.
• Um die Ladung sicher zu stabilisieren, sollten Spanngurte verwendet werden.

Radfahranlagen

Einspurige Transporträder mit einem Abstand der Naben des Vorderrades und des Hinterrades von nicht mehr als 1,7 Meter dürfen auf Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radwege, Geh- und Radwege und auf Radfahrerüberfahrten benutzt werden. Dies gilt auch für mehrspurige Transporträder von einer Breite von maximal 100 Meter. Mehrspurige Transporträder, die breiter als 100 Meter sind, müssen die Fahrbahn benutzen.

Abstellen der Transporträder am Gehsteig

Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden. Dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.


Artikel Nr: 444706
vom Mittwoch,  04.Juni 2025,  08:00 Uhr.

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