Sie sind nicht allein: Der Opfer-Notruf

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Der Opfer-Notruf für Opfer von Straftaten.

Es war Samstagnacht als Frau S. durch den Park zu ihrer Wohnung ging. Plötzlich huschte eine dunkle Gestalt an ihr vorbei. Im nächsten Moment ging alles ziemlich schnell. Frau S. wurde zu Boden geworfen und ihre Handtasche entrissen. Die dunkle Gestalt lief davon und ließ Frau S. mit Schmerzen im Arm liegen, den sie sich durch den Sturz verletzt hatte.

Frau S. wurde Opfer eines Raubdelikts. Frau S. fühlt sich verunsichert und meidet seitdem den Park, obwohl es der kürzeste Weg nach Hause ist. Frau S. hat Angst. Doch Frau S. ist nicht allein, sie wird von Psychologen und Juristen des Opfer-Notrufs betreut, die ihr Halt geben.

Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, können sich an den Opfer-Notruf wenden. 24 Stunden rund um die Uhr stehen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Psychologie und Rechtswissenschaft telefonisch, via Mail oder Chat zur Verfügung. Aber auch Personen, die indirekt damit betroffen sind wie zum Beispiel Familienangehörige können sich vom Opfer-Notruf beraten lassen. Bei der Beratung fallen weder Kosten an, noch muss man den Namen nennen.

Der Opfer-Notruf ist eine Initiative des Bundesministeriums für Justiz und der Verbrechensopferhilfe "Weißer Ring". Informationen zur Opferhilfe liegen in jeder Polizeiinspektion auf. Die Geschädigten werden bei Vernehmungen durch die Polizei auf ihre Opferrechte hingewiesen.


Artikel Nr: 385320
vom Freitag,  30.September 2022,  08:00 Uhr.

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