„Polizei-Notruf. Wie kann ich Ihnen helfen?“ Innerhalb 24 Stunden gehen im Winter im Schnitt ca. 2800 Anrufe und im Sommer ca. 5500 Anrufe bei der Landesleitzentrale Wien ein. Die Polizeikräfte beim Notruf sind bestens am Funk ausgebildet, sodass sie in heraus-fordernde Situationen rasch und professionell agieren können.
Welche Informationen sind für den Notrufbeamten wichtig
Für die meisten Menschen ist es das erste Mal, wenn sie den Polizei-Notruf 133 wählen. Sie befinden sich in Ausnahmesituationen, haben Angst und sind aufgebracht. Der Notruf-beamte am Telefon spricht ruhig und geduldig, um die wichtigsten Informationen des Anrufers zu erhalten. Wichtig ist daher: Was ist passiert und wo ist es passiert.
Bei einem Einbruch möchte der Notrufbeamte wissen, ob der Täter noch anwesend ist und falls geflüchtet, in welche Richtung. Bei einem Unfall auf der Autobahn, ist wichtig die Fahrtrichtung und bei welchem Kilometer man sich befindet. Kilometerschilder befinden sich alle 500 Meter auf der Autobahn.
Jeder Anruf, der bei der Notrufzentrale eingeht, wird für drei Monate gespeichert und nach Ablauf dieser Frist automatisch aus dem System gelöscht. Auch wird der Standort des Anrufes an die Notrufzentrale übermittelt. Dies dient zum besseren Schutz des Bürgers. Zwei Tage nach Absetzen des Notrufes, erhält der Anrufer eine SMS mit der Information zu der Standortübermittlung an die Polizei.
Es gelangen auch Anrufe zum Polizei-Notruf, die nicht in die Zuständigkeit der Polizei fallen. Diese werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet bzw. die Anrufer entsprechend zu diesen verwiesen. Tausende von Anrufen gehen beim Polizei-Notruf ein, die so rasch wie möglich abgearbeitet werden. Viele Menschen rufen an, weil sie Hilfe brauchen. Daher sind Scherzanrufe zu unterlassen. Personen von Scherzanrufen werden aufgrund des Missbrauches nach dem Notzeichengesetz angezeigt.
Alarmauslösung
Zur Polizei-Notrufzentrale sind drei verschiedene Alarme zugeschalten:
• TUS-Alarm für gewerbliche Betriebe wie zB Banken – hier besteht eine Alarm-Direktleitung zur Notrufzentrale
• SIU-Alarm für gewerbliche Betriebe, zB Fa. Hofer – hier besteht keine Alarm-Direktleitung zur Notrufzentrale. Der ausgelöste Alarm wird vom Be-trieb/Betreiber an ein Sicherheitsunternehmen übermittelt. Das Sicherheitsunter-nehmen sendet die Alarmauslösung an die Notrufzentrale.
• TWG-Alarm für Privathäuser/Wohnungen sowie Unternehmen (Telefon Wählge-rät).
Funktionsweise des TWG-Alarms:
Die Alarmanlage wird durch eine Sicherheitsfirma im Schutzbereich (Wohnung, Haus, Be-trieb, …) eingerichtet. Sobald ein Alarm ausgelöst wird, wird durch das im Objekt eingerichtete Telefon-Wählgerät automatisch eine Verbindung zu 133 hergestellt und lässt die automatische Ansage, welches den Namen des Betreibers sowie die Adresse beinhalten sollte, laufen. Es kann jedoch vorkommen, dass die Bandansage nicht deutlich aufgenommen wurde, sodass die Verständlichkeit des Inhaltes für den Notrufbeamten schwierig wird. Daher empfiehlt es sich, die Alarmanlagen bei der Notrufzentrale registrieren zu lassen, damit örtlich zuständige Einsatzkräfte unverzüglich zum Einsatzort entsendet werden können. Im Falle einer unverständlichen Bandansage sowie einer nicht beim Polizei-Notruf angemeldeten TWG-Anschluss muss zuerst die Adresse des Besitzers/Betreibers aufwendig eruiert werden. Dadurch kommt es zu einer verspäteten Entsendung von Einsatzkräften. Jedenfalls wird der TWG-Alarm an den Polizei-Notruf sowie an den Besitzer/Betreiber übermittelt. Der Objektinhaber wird zudem auch telefonisch durch den Polizei-Notruf kontaktiert.
Alarmanlage bei der Landesleitzentrale der Landespolizeidirektion Wien registrieren lassen
Unter der Telefonnummer 01/31310-792160 ist der Einsatzsupport für den TWG-Alarm erreichbar. Hier kann das Formular zur Anmeldung angefordert werden. Die Personen, die im Formular mit Telefonnummer angegeben wurden, können von der Polizei bei einem Alarm verständigt werden.
Wurde der Alarm unabsichtlich ausgelöst und das Einschreiten von Polizeikräften wurde dadurch verursacht, fällt eine Gebühr an. Ist der Fehlalarm sofort beim Polizei-Notruf vom Verantwortlichen gemeldet worden, ohne dass bereits Einsatzkräfte entsandt wurden, fallen keine Gebühren an.
Artikel Nr: 456313
vom Dienstag,
20.Jänner 2026,
13:30 Uhr.
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