Vorläufige Beschlagnahme eines Pkws in Wien.
In Wien musste erstmals ein Fahrzeug aufgrund überhöhter Geschwindigkeitsüberschreitung beschlagnahmt werden. Der betroffene Verkehrsteilnehmer wurde am Wochenende von der Polizei am Hernalser Gürtel im 8. Bezirk mit 114 km/h gemessen. Diese Maßnahme ist eine Folge der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit dem 1. März in Kraft ist.
Dem 28-jährigen Lenker, der in der Nacht vom 03. März 2024 von den Beamten des Stadtpolizeikommandos Josefstadt mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h gemessen wurde, wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Der Raser hat nicht nur die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten, sondern auch durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet. Da die Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet mehr als 60 km/h betrug, wurde der PKW vorläufig beschlagnahmt.
Artikel Nr: 424271 vom Mittwoch, 06.März 2024, 08:00 Uhr.
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