E-Scooter: Was ist erlaubt?

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E-Scooter. Verkehrsbestimmungen.

Mit Beginn der warmen Jahreszeit holen viele Wienerinnen und Wiener mittlerweile nicht mehr nur ihre E-Bikes, sondern auch ihre E-Scooter aus dem Keller. Sicher: Bewegung an der frischen Luft ist gesund und macht Spaß und mit den E-Scootern lässt sie sich auch spielerisch in den Alltag einbauen. Bei aller Freude sollte man aber nicht vergessen, dass auch für die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scooter Verkehrsregeln gelten.
Wie diese im Detail aussehen, möchten wir Ihnen an dieser Stelle erklären:

Alles beginnt mit der richtigen Ausstattung:

• Der E-Scooter muss über funktionierende Bremsen verfügen. Stellen Sie am besten vor der Abfahrt sicher, dass diese nicht beschädigt sind.
• Ebenso funktionsfähig müssen an der Vorderseite ein weißes Licht und der Rückseite ein rotes Rücklicht sein.
• Zusätzlich müssen Rückstrahler oder Rückstrahlfolien angebracht sein. Diese müssen vorne weiß, hinten rot und auf der Seite gelb sein.

Altersbestimmungen:

• Wie beim Fahrradfahren gilt, dass Kinder mindestens 12 Jahre alt sein müssen, um alleine einen E-Scooter fahren zu dürfen.
• Ausnahmen gelten nur bei Kindern, die über einen gültigen Fahrradführerschein verfügen.
• Jüngere Kinder ohne Fahrradführerschein müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist beaufsichtigt werden.
• Ein E-Scooter darf nicht zu zweit benutzt werden!

Alkohol-Bestimmungen:

• Wie bei der Benutzung von Fahrrädern, liegt die Alkoholgrenze am E-Scooter bei 0,8 Promille.

Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?

• Grundsätzlich muss ein Radweg, wenn er vorhanden ist, auch benützt werden. Nur wenn der Radweg als nicht benützungspflichtig ausgewiesen oder gar kein Radweg vorhanden ist, darf die Fahrbahn benützt werden.
• Das Fahren auf dem Gehsteig ist verboten!
• Ebenso macht sich strafbar wer den Schutzweg, bzw. Zebrastreifen befährt.
• Ansonsten gelten auch für E-Scooter die allgemeinen Tempolimits.

Wo darf ich den E-Scooter abstellen?

• Grundsätzlich gilt, dass der E-Scooter abgestellt werden sollte, dass er weder eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, noch anderen Verkehrsteilnehmenden im Weg steht.
• Bitte bedenken Sie, dass ein E-Scooter häufig nicht durch einen Blindenstock ertastet werden kann, bzw. Kinderwägen und Rollstühle generell einen breiteren Fahrweg benötigen.

Weitere Tipps zum Thema "E-Scooter" erhalten Sie unter diesem Link:


Artikel Nr: 445483
vom Montag,  16.Juni 2025,  08:30 Uhr.

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